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Nur wichtig für Beurlaubte oder Exmatrikulierte: Wer Arbeitslosengeld II als Zuschuss erhält, wird in der Regel automatisch in die gesetzliche Pflichtversicherung der ALGII-Beziehenden aufgenommen. Die Krankenkassen verständigen sich in diesem Rundschreiben über die entsprechende Gesetzesauslegung.