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BAFÖG
Der Antrag

Der BAföG-Antrag

Wenn Sie mit dem Studium anfangen, kümmern Sie sich am besten früh- und rechtzeitig um Ihren BAföG-Antrag. Denn BAföG wird nicht rückwirkend gewährt, sondern erst vom Monat der Antragstellung an.

Der Antrag kann nur schriftlich gestellt werden! Dafür sind die Formblätter vorgesehen, die beim Amt für Ausbildungsförderung in Oldenburg, vor den Studentenwerksbüros in Emden und Wilhelmshaven oder im Mensa-Foyer am Uhlhornsweg ausliegen und zusammen mit entsprechenden Merkblättern jederzeit dort abgeholt werden können. Sie können aber auch von den Seiten des Bildungsministeriums heruntergeladen werden.

Bevor Sie jetzt aber vor dem Wust an Formularen und Unterlagen zurückschrecken: Hier können Sie für's erste einen formlosen Antrag herunterladen*, den Sie ausdrucken und am Besten gleich ausgefüllt und unterschrieben an das BAföG-Amt schicken oder dort abgeben. Der formlose Antrag ersetzt jedoch nicht den "echten" Antrag mit allen Unterlagen!

Stellen Sie einen Erstantrag, ist es sinnvoll, die BAföG-Beratung in der persönlichen Sprechstunde im Amt für Ausbildungsförderung oder in den Studentenwerksbüros in Emden und Wilhelmshaven in Anspruch zu nehmen - hier bekommen Sie Antwort auf alle eventuellen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag.

Wiederholungsanträge müssen spätestens zwei Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes beim Amt vorliegen, damit eine kontinuierliche Weiterförderung gewährleistet werden kann!

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie irgendwelche Fragen zu BAföG haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Amt für Ausbildungsförderung! Sie helfen Ihnen gerne weiter.

 

*pdf-Datei, 48 KB (Für das Lesen und Ausdrucken der Datei ist der Adobe Acrobat Reader nötig. Evtl. Download des Freeware-Programms unter www.adobe.de)


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