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Wenn Sie mit dem Studium anfangen, kümmern Sie
sich am besten früh- und rechtzeitig um Ihren BAföG-Antrag.
Denn BAföG wird nicht rückwirkend gewährt, sondern erst vom
Monat der Antragstellung an.
Der Antrag kann nur schriftlich gestellt werden!
Dafür sind die Formblätter vorgesehen, die beim Amt für Ausbildungsförderung
in Oldenburg, vor den Studentenwerksbüros in Emden und
Wilhelmshaven oder im Mensa-Foyer am Uhlhornsweg ausliegen
und zusammen mit entsprechenden
Merkblättern jederzeit dort abgeholt werden können. Sie können
aber auch von den Seiten des Bildungsministeriums
heruntergeladen werden.
Bevor Sie jetzt aber vor dem Wust an Formularen
und Unterlagen zurückschrecken: Hier können Sie für's
erste einen formlosen
Antrag herunterladen*, den Sie ausdrucken und am Besten
gleich ausgefüllt und unterschrieben an das BAföG-Amt
schicken oder dort abgeben. Der formlose Antrag ersetzt jedoch nicht den
"echten" Antrag mit allen Unterlagen!
Stellen Sie einen Erstantrag, ist es sinnvoll,
die BAföG-Beratung in der persönlichen Sprechstunde im
Amt für
Ausbildungsförderung
oder in den Studentenwerksbüros in Emden und Wilhelmshaven in
Anspruch zu nehmen - hier bekommen Sie Antwort auf alle eventuellen
Fragen
im Zusammenhang mit Ihrem Antrag.
Wiederholungsanträge müssen spätestens zwei Monate
vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes beim Amt vorliegen, damit
eine kontinuierliche Weiterförderung gewährleistet werden kann!
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie irgendwelche Fragen
zu BAföG haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter vom Amt für Ausbildungsförderung! Sie helfen Ihnen
gerne weiter.
*pdf-Datei, 48 KB (Für das
Lesen und Ausdrucken der Datei ist der Adobe Acrobat Reader nötig.
Evtl. Download des Freeware-Programms unter www.adobe.de)
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