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BAFÖG
Reform 2001

BAföG-Reform mit vielen Verbesserungen

25% mehr BAföG-Empfänger ab dem 1. April 2001: Studierende sollten sich auf jeden Fall informieren und einen Antrag stellen

Viele Verbesserungen bringt die BAföG-Reform, die der Bundestag jetzt beschlossen hat und die am 1. April 2001 in Kraft tritt:

BAföG-EmpfängerInnen können sich über eine spürbare Anhebung ihrer Förderungssätze freuen und viele Studierende, die bis jetzt kein BAföG bekommen, können zukünftig mit Förderung rechnen.

Studierende sollten sich beim BAföG-Amt über die Reform informieren und einen Antrag stellen.

Die Verbesserungen im einzelnen:

Deutliche Anhebung aller Bedarfssätze: Der Höchstsatz wird von 1.030 DM künftig auf 1.140 DM steigen.
Keine Anrechnung des Kindergeldes mehr
Vereinfachung des Freibetragssystems und erhebliche Anhebung der für die anrechenbaren Einkommen maßgeblichen Freibeträge
Anhebung des nachweisabhängigen Wohnzuschlages für auswärts wohnende Auszubildende auf 125 DM

 

 


Verbesserungen (Fortsetzung):

Begrenzung der Gesamtdarlehensbelastung bei 20.000 DM
Vereinheitlichung der Förderleistungen in neuen und alten Bundesländern
Dauerhafte Regelung einer verlässlichen Hilfe zum Studienabschluss
Internationalisierung durch EU-weite Mitnahmemöglichkeit des BAföGs nach zwei Semestern Studium in Deutschland bis zum Studienabschluss
Bessere Berücksichtigung studienzeitverlängernder Kindererziehungszeiten (Ausdehnung auf Kinder bis zum 10. statt 5. Lebensjahr; zugleich weitergehende Berücksichtigung gerade auch in den ersten 3 Lebensjahren)
Stärkung der Interdisziplinarität bei Masterstudiengängen, die künftig generell förderungsfähig sind, wenn sie einen Bachelorstudiengang – auch interdisziplinär – ergänzen

(Quelle: bmbf)

 



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