25% mehr BAföG-Empfänger ab dem 1. April 2001: Studierende
sollten sich auf jeden Fall informieren und einen Antrag stellen
Viele Verbesserungen bringt die BAföG-Reform, die der Bundestag
jetzt beschlossen hat und die am 1. April 2001 in Kraft tritt:
BAföG-EmpfängerInnen können sich über eine
spürbare Anhebung ihrer Förderungssätze freuen und
viele Studierende, die bis jetzt kein BAföG bekommen, können
zukünftig mit Förderung rechnen.
Studierende sollten sich beim BAföG-Amt über die Reform
informieren und einen Antrag stellen.
Die Verbesserungen im einzelnen:
Deutliche Anhebung aller Bedarfssätze: Der Höchstsatz
wird von 1.030 DM künftig auf 1.140 DM steigen.
Keine Anrechnung des Kindergeldes mehr
Vereinfachung des Freibetragssystems und erhebliche Anhebung
der für die anrechenbaren Einkommen maßgeblichen
Freibeträge
Anhebung des nachweisabhängigen Wohnzuschlages für
auswärts wohnende Auszubildende auf 125 DM
Verbesserungen (Fortsetzung):
Begrenzung der Gesamtdarlehensbelastung bei 20.000 DM
Vereinheitlichung der Förderleistungen in neuen und alten
Bundesländern
Dauerhafte Regelung einer verlässlichen Hilfe zum Studienabschluss
Internationalisierung durch EU-weite Mitnahmemöglichkeit
des BAföGs nach zwei Semestern Studium in Deutschland bis
zum Studienabschluss
Bessere Berücksichtigung studienzeitverlängernder
Kindererziehungszeiten (Ausdehnung auf Kinder bis zum 10. statt
5. Lebensjahr; zugleich weitergehende Berücksichtigung
gerade auch in den ersten 3 Lebensjahren)
Stärkung der Interdisziplinarität bei Masterstudiengängen,
die künftig generell förderungsfähig sind, wenn
sie einen Bachelorstudiengang auch interdisziplinär
ergänzen