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Alle BAföG-EmpfängerInnen, deren Förderungsperiode
zum Ende des Semesters ausläuft, sollten sich jetzt um
ihre Wiederholungsanträge kümmern. Denn nur, wenn die
Unterlagen zwei Monate vor Semesterbeginn vollständig beim
BAföG-Amt eingereicht sind, kann die Förderung lückenlos
weiterlaufen. Bei späterer Abgabe kommt es sonst im Herbst
möglicherweise zu Zahlungsverzögerungen.
Für Studierende der Universität bedeutet das in der
Regel, dass sie ihren Antrag spätestens Ende Januar vollständig
mit allen benötigten Formularen und Nachweisen eingereicht
haben sollten. Für FH-Studierende, deren Semester
einen Monat früher beginnt, war der 30. Dezember der
Stichtag.
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Allgemeine Fragen zum Antrag und zu den erforderlichen Unterlagen
können Studierende im BAföG-Servicebüro am Schützenweg
44 klären. Öffnungszeiten sind montags bis freitags von
9.30 bis 12.00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13.00 bis 15.30
Uhr.
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