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BAFÖG
Wiederholungsanträge

Jetzt Wiederholungsantrag für BAföG stellen

Anträge sollten zwei Monate vor Semesterbeginn vorliegen

Alle BAföG-EmpfängerInnen, deren Förderungsperiode zum Ende des Semesters ausläuft, sollten sich jetzt um ihre Wiederholungsanträge kümmern. Denn nur, wenn die Unterlagen zwei Monate vor Semesterbeginn vollständig beim BAföG-Amt eingereicht sind, kann die Förderung lückenlos weiterlaufen. Bei späterer Abgabe kommt es sonst im Herbst möglicherweise zu Zahlungsverzögerungen.

Für Studierende der Universität bedeutet das in der Regel, dass sie ihren Antrag spätestens Ende Januar vollständig mit allen benötigten Formularen und Nachweisen eingereicht haben sollten. Für FH-Studierende, deren Semester einen Monat früher beginnt, war der 30. Dezember der Stichtag.


Allgemeine Fragen zum Antrag und zu den erforderlichen Unterlagen können Studierende im BAföG-Servicebüro am Schützenweg 44 klären. Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 9.30 bis 12.00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13.00 bis 15.30 Uhr.



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