Das Studentenwerk Oldenburg ist ab 1.3.2010 zuständig für die Abwicklung der Auslandsförderung in Asien. Das bedeutet: Für alle Studierenden oder Schüler/innen aus dem ganzen Bundesgebiet, die ab 1.3.2010 nach Asien gehen und BAföG für diesen Ausbildungsaufenthalt beantragen möchten, ist die Abteilung Ausbildungsförderung des Studentenwerks Oldenburg Ansprechpartner.
Sie möchten einen Antrag stellen? Dann klicken Sie bitte im nebenstehenden Kasten auf den entsprechenden Link. Auf der dann folgenden Seite erhalten Sie weitere Informationen über die Vorgehensweise und die benötigten Formblätter.
Bitte beachten Sie: Egal, für welche Art von Ausbildungsaufenthalt Sie BAföG beantragen, für eine Förderung durch BAföG sind mindestens folgende zwei Voraussetzungen zwingend zu erfüllen:
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Sie müssen Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und sich im Ausland nur zu Ausbildungszwecken aufhalten. |
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Sie müssen den Nachweis erbringen, dass Sie ausreichende Sprachkenntnisse in der Geschäfts- und Landessprache haben. Ist die Landessprache nicht die Unterrichtssprache, müssen in der Landessprache zumindest Grundkenntnisse nachweisbar sein. |
Wir empfehlen Ihnen dringend, den Antrag für Auslands-BAföG sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes zu stellen. Sollte der Aufenthalt kurz bevorstehen, genügt zur Fristwahrung der formlose Antrag. Den vollständigen Antrag mit allen Unterlagen sollten Sie dann so bald wie möglich nachreichen.
Stand: 31.5.2010 |
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Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsförderung des Studentenwerks Oldenburg.
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