Voraussetzungen für die Förderung:
Eine Praktikumsvergütung muss angerechnet werden und kann sich auf die Höhe des Förderungsbetrages auswirken.
Sollten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und für Ihre Inlandsausbildung nicht gefördert werden, setzen Sie sich bitte wegen der Klärung Ihres Förderungsanspruchs mit uns in Verbindung.
Der Antrag: Wie gehe ich vor?
Auf der Checkliste sind alle wichtigen Punkte des Antragsaublaufes genannt. Bitte drucken Sie die oben bereitgestellten Formulare aus, füllen Sie sie aus und schicken sie an diese Adresse:
| Studentenwerk Oldenburg |
| Abt. Ausbildungsförderung / Asien |
| Schützenweg 44 |
| 26129 Oldenburg |
Wenn einzelne Formulare oder Unterlagen fehlen, können Sie diese später noch nachreichen.
Falls Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsförderung:
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