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Eine andere Sprache erlernen oder vertiefen, eine neue Kultur
entdecken und das Leben an einer Hochschule außerhalb von
Deutschland kennen lernen: Ein Auslandsstudium ist eine tolle Sache,
kostet aber viel Geld. Doch auch hier hilft BAföG.
Wer im EU-Ausland oder der
Schweiz studieren
möchte, kann dies von Anfang an BAföG-gefördert
tun! Dir Förderung
läuft
bis zum Ende der jeweiligen Regelstudienzeit. Die Regelung
gilt sowohl für Bachelor- als auch Masterstudiengänge.
Für Länder außerhalb der EU gibt es einen
Auslandszuschlag, der monatlich 60 €
(z.B. Mazedonien, Ägypten, Uruguay) bis 315 €
(Japan) betragen kann. Ferner werden Reisekosten mit 250 € (Europa)
bzw. 500 € (Übersee) bezuschusst und Krankenversicherungskosten
sowie Studiengebühren für ein Jahr bis zu einer Höhe
von 4.600 € übernommen. Der Auslandszuschlag und alle
weiteren Leistungen müssen wie die reguläre Förderung
nach Ende des Studiums zur Hälfte zurückgezahlt werden.
Ein
Jahr das Auslandsaufenthaltes bleibt grundsätzlich
bei der Förderungshöchstdauer unberücksichtigt.
Das heißt: Wenn Sie aus einem Studium in Deutschland
heraus für einige Zeit ins Ausland gehen, um dort zu studieren,
verlängert
sich die Förderungshöchstdauer des BAföG
um maximal ein Jahr. Das gilt allerdings nur, wenn es sich
um einen Auslandsaufenthalt handelt, der nicht in der Studienordnung
vorgeschrieben ist.
Der Antrag
Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Auslandsförderung
ein halbes Jahr vor dem geplanten Aufenthalt, damit sie die
Zahlungen rechtzeitig erhalten!
Der Antrag für das Auslands-BAföG
wird nicht in dem für Ihren Wohn- bzw. Studienort zuständigen
BAföG-Amt
gestellt, sondern bei dem Amt, das für das jeweilge Land
zuständig
ist.
Welches Amt welchem Land zugeordnet ist, können Sie hier ermitteln.
Hinweise
zum Antragsverfahren und ein gesondertes Info-Faltblatt gibt
es im BAföG-Amt
und unter www.das-neue-bafoeg.de.
Dort gibt es auch Informationen
zu den Auslandszuschlägen
und weiteren Details rund um die Förderung im Ausland. |