| Studierende, die einen Bachelor- oder Master-Abschluss anstreben,
bekommen ihr BAföG innerhalb der Regelstudienzeit wie gewohnt
zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches
Darlehen gezahlt.
Der Förderungshöchstsatz beträgt
genau wie sonst 648 €.
Allerdings muss der Master-Studiengang vor dem 30.
Geburtstag begonnen werden,
damit eine Förderung erfolgen kann.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen
über die generelle
Förderung von Bachelor- und Master-Studiengänge, über
die Altersgrenze,
einen eventuellen Studienfachwechsel
sowie über Fördermöglichkeiten für das Studium
im Ausland.
Achtung: Für den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudiengang gelten besondere Regelungen
- hier heißt es, richtig planen, damit
es zwischen den Studiengängen keine Finanzierungslücke gibt.
|