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BAFÖG
Bachelor und Master

Studienfachwechsel bei Bachelor- und Master-Studiengängen

Wer über einen Studienfachwechsel nachdenkt, sollte auch bei Bachelor- und Master-Studiengängen Vorsicht walten lassen: Ein Fachwechsel ist während des Bachelor-Studiums nur unter bestimmten Bedingungen bis zum Ende des 3. Fachsemesters möglich. Ein triftiger Grund für einen Studienfachwechsel liegt zum Beispiel vor, wenn Sie frühzeitig merken, dass Ihnen das Studium nicht zusagt, oder Sie nicht dafür geeignet sind.

Der Wechsel aus einem Diplom- oder einem anderen Studiengang in den Bachelor-Studiengang ist nur als Fachwechsel möglich, es sei denn, es erfolgt eine vollständige Anrechnung der bisher erbrachten Leistungen, so dass es sich um eine Schwerpunktverlagerung handeln würde. Ausnahmen sind möglich, falls die Studienordnung in einer Übergangszeit den Übergang vom Vordiplom zum Master vorsieht. Studierende eines Diplom-Studiengangs erhalten auch dann weiter BAföG, wenn sie sofort nach Erlangung des Vordiploms zum Master-Studiengang wechseln. Sind jedoch weitere Semester vergangen, handelt es sich um einen Fachrichtungswechsel, der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht mehr möglich ist, so dass in diesem Fall kein BAföG mehr gezahlt wird.

Ein Fachrichtungswechsel im Master-Studiengang ist nur noch aus sog. unabweisbarem Grund möglich, zum Beispiel, wenn Sie ein Sportstudium aufgrund einer Verletzung nicht abschließen können.

 


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Stand 06/04

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