| Wer über einen Studienfachwechsel nachdenkt,
sollte auch bei Bachelor- und Master-Studiengängen
Vorsicht walten lassen: Ein Fachwechsel ist während des Bachelor-Studiums
nur unter bestimmten Bedingungen bis zum Ende des 3. Fachsemesters
möglich.
Ein triftiger Grund für einen Studienfachwechsel liegt zum
Beispiel vor, wenn Sie frühzeitig merken, dass Ihnen das
Studium nicht zusagt, oder Sie nicht dafür geeignet sind.
Der Wechsel aus einem Diplom- oder einem anderen Studiengang in
den Bachelor-Studiengang ist nur als Fachwechsel möglich,
es sei denn, es erfolgt eine vollständige Anrechnung der
bisher erbrachten Leistungen, so dass es sich um eine Schwerpunktverlagerung
handeln würde. Ausnahmen sind möglich, falls die Studienordnung
in einer Übergangszeit den Übergang vom Vordiplom zum
Master vorsieht. Studierende eines Diplom-Studiengangs erhalten
auch dann weiter BAföG, wenn sie sofort nach Erlangung des
Vordiploms zum Master-Studiengang wechseln. Sind jedoch weitere
Semester vergangen, handelt es sich um einen Fachrichtungswechsel,
der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht mehr
möglich
ist, so dass in diesem Fall kein BAföG mehr gezahlt wird.
Ein Fachrichtungswechsel im Master-Studiengang ist nur noch aus
sog. unabweisbarem Grund möglich, zum Beispiel, wenn Sie ein
Sportstudium aufgrund einer Verletzung nicht abschließen
können.
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