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BAFÖG
Studienabschluss

Studiengebühren sparen durch Beurlaubung oder Exmatrikulation während der Abschlussphase

Achtung: Dies gilt nur noch für die "alten" Studiengänge, nicht für BA oder MA

Wenn Sie Studiengebühren sparen wollen, haben Sie diese Möglichkeit als StudentIn an der Carl von Ossietzky Universität zum Abschluss des Studiums durch eine Beurlaubung, wenn Sie noch einen der "alten" Studiengängen Diplom, Magister oder Lehramt studieren. Für Bachelor- und Master-Studiengänge gilt diese Regelung nicht mehr!

Bei einer Beurlaubung oder Exmatrikulation am Studienende sind weder der Verwaltungskostenbeitrag noch die Studienbeiträge zu entrichten. Trotzdem besteht der Anspruch auf BAföG fort, wenn Sie sich bereits zur Abschlussprüfung angemeldet haben und das Studium innerhalb von 2 Semestern abschließen können. Hierüber müssen Sie einen Nachweis vorlegen.

Das Immatrikulationsrecht der Universität Oldenburg sieht vor, dass in den "alten" Studiengängen die Anmeldung und Ablegung der Abschlussprüfung trotz Beurlaubung oder Exmatrikulation noch möglich ist – allerdings dürfen keine Veranstaltungen mehr besucht oder studienbegleitende Prüfungsleistungen erbracht werden. Bei den Lehrämtern muss bei der Anmeldung zum Examen noch die Hochschulzugehörigkeit (Beurlaubung reicht aus) gegeben sein.
Diese Möglichkeiten sieht die Fachhochschule OOW nicht vor.

Abschließende Informationen zu weiteren Konsequenzen einer Beurlaubung oder Exmatrikulation sollten Sie aber auf jeden Fall an den zuständigen Stellen (Immatrikulationsamt, Prüfungsamt) einholen. Für die Krankenversicherung spielt die Beurlaubung keine Rolle, bei Exmatrikulation ist jedoch Vorsicht geboten.
Weitere Tipps zu Folgewirkungen der Beurlaubung bzw. Exmatrikulation finden Sie auf den Internet-Seiten der Studienfinanzierungsberatung.

Das Bescheinigungsformular für den Nachweis der Abschlussphase für das BAföG-Amt erhalten Sie hier (pdf-Datei), im BAföG-Amt oder im BeratungsCenter des Studentenwerks am Uhlhornsweg.


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