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Studiengebühren sparen durch Beurlaubung oder Exmatrikulation während der AbschlussphaseAchtung: Dies gilt nur noch für die "alten" Studiengänge, nicht für BA oder MAWenn Sie Studiengebühren sparen wollen, haben Sie diese Möglichkeit als StudentIn an der Carl von Ossietzky Universität zum Abschluss des Studiums durch eine Beurlaubung, wenn Sie noch einen der "alten" Studiengängen Diplom, Magister oder Lehramt studieren. Für Bachelor- und Master-Studiengänge gilt diese Regelung nicht mehr! Bei einer Beurlaubung oder Exmatrikulation am Studienende sind weder der Verwaltungskostenbeitrag noch die Studienbeiträge zu entrichten. Trotzdem besteht der Anspruch auf BAföG fort, wenn Sie sich bereits zur Abschlussprüfung angemeldet haben und das Studium innerhalb von 2 Semestern abschließen können. Hierüber müssen Sie einen Nachweis vorlegen.
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