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Nicht in jedem Fall ist das Einkommen der Eltern die Grundlage
für die BAföG-Berechnung. In bestimmten Fällen
wird nur das Einkommen des/der Studierenden und eventuell des
Ehepartners
berücksichtigt.
War man vor Beginn des Studiums länger berufstätig,
gelten folgende Regeln: Nach Vollendung des 18. Lebensjahres müssen
Sie fünf Jahre erwerbstätig gewesen sein, um Anspruch
auf elternunabhängiges BAföG zu haben. Hat man eine dreijährige
Ausbildung absolviert und war danach drei Jahre lang berufstätig,
wird man ebenfalls gefördert. War die Ausbildung kürzer
als drei Jahre, muss die anschließende Berufstätigkeit
entsprechend länger sein, so dass insgesamt mindestens
sechs Jahre erreicht werden. War die Ausbildung jedoch länger,
müssen
trotzdem drei Jahre Berufstätigkeit folgen, um Anspruch auf
elternunabhängige Förderung zu haben.
Generell muss man in den Jahren der Erwerbstätigkeit in der
Lage gewesen sein, sich finanziell selber zu unterhalten. Auf diese
Zeit angerechnet werden auch Wehr- oder Zivildienst.
Elternunabhängiges BAföG auch noch nach dem Bachelor möglich Grundsätzlich können die Voraussetzungen für die
elternunabhängige Förderung auch noch nach dem Bachelor
geschaffen werden. Demnach können Studierende, die nach Abschluss
des Bachelors und vor Aufnahme eines Master-Studiengangs drei Jahre
lang erwerbstätig waren, für ein nachfolgendes Master-Studium
elternunabhängiges BAföG beantragen. Dies ist jedoch
nur möglich, wenn sie das Master-Studium vor der Vollendung
des 30. Lebensjahres aufnehmen.
Anspruch auf elternunabhängiges BAföG besteht auch, wenn
der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist. Auch, wenn die
Eltern im Ausland leben und daran gehindert sind, Unterhalt im Inland
zu leisten, hat man Anspruch auf elternunabhängige Förderung.
Und wer ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht, fällt ebenfalls
unter die Sonderregelung. Das Einkommen der Eltern bleibt auch unberücksichtigt,
wenn man ausnahmsweise nach Vollendung
des 30. Lebensjahres BAföG bezieht.
Für weitere Infos erkundigen Sie sich bitte beim BAföG-Amt
oder schlagen Sie auf den Seiten
der Sozialberatung nach.
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