Wie
viel BAföG gibt es maximal?
Im günstigsten Fall können Studierende derzeit den Höchstsatz
von 648 € monatlicher Förderung
erhalten. Dieser Betrag kann erreicht werden, wenn die/der
Studierende
eine
eigene
Wohnung
hat und Kranken- sowie Pflegeversicherung selbst bezahlen
muss.
Für Studierende mit Kindern gibt es einen Betreuungszuschlag von 113
€ für das erste und 85 € für alle weiteren Kinder. |
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Wann
muss ich den Darlehensanteil zurückzahlen?
Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt frühestens
fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer
und soll in monatlichen Raten von derzeit mindestens 105 € erfolgen.
Insgesamt müssen Sie höchstens 10.000
€ zurückzahlen. Dafür haben Sie bis zu 20 Jahre
Zeit. |
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BAföG
und Vermögen - geht das?
Vorhandenes Vermögen wird ab einem Betrag von mehr als
5.200 € auf die Förderung angerechnet. Wer also zu
viel angespartes Geld hat, kann u.U. weniger BAföG bekommen. |
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Was ist
Auslands-BAföG?
Deutsche Studierende können BAföG auch für ein Studium
im EU-Ausland bekommen.
Für Länder außerhalb der EU gelten Auslandszuschläge. |
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Welche Regelungen
gelten für Studierende mit Kindern?
Für Studierende mit Kindern bis 10 Jahre gibt es einen
BAföG-Zuschlag von 113 € für das erste und 85 € für
alle weiteren Kinder. Außerdem gelten für studentische Eltern
Ausnahmen bei der Altersgrenze und beim Überschreiten
der Förderungshöchstdauer sowie Vergünstigungen
bei der Rückzahlung. |
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Wann
bekomme ich elternunabhängiges BAföG?
Wenn Sie vor dem Studium bereits eine Berufsausbildung mit
anschließender mindestens dreijähriger Erwerbstätigkeit
absolviert haben (zusammen mindestens sechs Jahre), können
Sie unabhängig vom Einkommen Ihrer Eltern gefördert
werden. Sie erhalten in diesem Fall grundsätzlich den
BAföG-Höchstsatz. |
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Elternunabhängige
Förderung |
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Was heißt
"BAföG" überhaupt?
"BAföG" heißt offiziell "Bundesausbildungsförderungsgesetz".
Den Gesetzestext finden Sie auf den Seiten des Bundesbildungsministeriums: |
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BAföG-Text |
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