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Wenn Sie als BAföG-EmpfängerIn neben dem Studium jobben
wollen, ist das normalerweise kein Problem: Sie können ab 1.8.2008
pro Bewilligungszeitraum 4.800 € dazuverdienen, ohne dass dies
die
Förderung schmälert.
Wenn Sie also einen 400-Euro-Job haben, brauchen Sie nicht zu befürchten,
dass Sie deswegen weniger BAföG bekommen.
Die jeweiligen monatlichen
Verdienste können aber auch
unterschiedlich sein; entscheidend ist der Betrag, der insgesamt während
des Bewilligungszeitraums verdient wird. Wichtig ist, dass
nicht
der Verdienst im Kalenderjahr, sondern im BAföG-Bewilligungszeitraum
(also z.B. 1.10.2009 bis 30.9.2010) zugrunde gelegt wird.
Erst über der Einkommensgrenze von 4.800 € wird der eigene
Verdienst auf das BAföG angerechnet. Allerdings ist es nicht
schlimm, wenn Ihr monatliches Einkommen die Grenze um ein paar
Euro übersteigt:
Die Förderung sinkt dadurch nur unwesentlich.
Wichtig: Die Freibeträge gelten nicht für die Praxissemestervergütung
von FH-Studierenden!
Für weitere Infos erkundigen Sie sich bitte beim BAföG-Amt
oder schlagen Sie auf den Seiten
der Sozialberatung nach.
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