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BAFÖG
Leistungsnachweis
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Oldenburg, Wilhelmshaven, Emden
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Leistungsnachweis ab dem 5. Semester

Wenn Sie ein Studium beginnen, geht das BAföG-Amt grundsätzlich davon aus, dass Sie für die von Ihnen gewählte Ausbildung/Fachrichtung geeignet sind. Für die ersten vier Semester Ihres Studiums können sie daher Förderung ohne Leistungskontrolle erhalten.

Zur Weiterförderung im 5. Fachsemester müssen Sie einen Leistungsnachweis vorlegen, der den gesetzlichen Anforderungen des § 48 BAföG entsprechen muss (Formblatt 5, rosa Bescheinigung). Darin bescheinigt der/die BAföG-Beauftragte Ihres Fachbereichs, ob Sie die üblichen Studienleistungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erbracht haben.

Folgende Bescheinigungen können erfolgen:

1. Bescheinigung über den Leistungsstand des 4. Fachsemesters (erbracht bis zum Ende des 4. FS) oder

2. Bescheinigung über den Leistungsstand des 3. Fachsemesters (erbracht bis zum Ende des 3. FS)

 

Die Erstellung des Nachweises während des 4. Fachsemesters hat den Vorteil, dass Sie die Bescheinigung mit den übrigen Antragsunterlagen rechtzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraumes vorlegen können, so dass nach Möglichkeit eine Zahlungsunterbrechung bei der Förderung vermieden werden kann.

Sollten Sie den üblichen Leistungsstand nicht bestätigt erhalten, so legen Sie die "negative" Bescheinigung bei uns vor. Gibt es Gründe für den fehlenden Leistungsstand, die nach dem BAföG anzuerkennen sind, so weisen sie diese schriftlich nach. Es kann dann bei Anerkennung dieser Verzögerung eine spätere Vorlage eines "positiven" Leistungsnachweises gewährt werden.

 

Ein positiver Leistungsausweis wird dann ausgestellt, wenn

nach dem 4. Fachsemester mindestens 90 Kreditpunkte erreicht sind bzw.

nach dem 3. Fachsemester mindestens 65 (FH) bzw. 67 (Universität).


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Stand: 11/09

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