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BAFÖG
Aktuell

Deutliche Verbesserungen für BAföG-EmpfängerInnen

Ab 1. August 2008 mehr BAföG und höhere Freibeträge

Die BAföG-Reform mit vielen Verbesserungen für die Studierenden kommt! Schon im Januar 2008 sind bestimmte Änderungen in Kraft getreten, ab August werden weitere folgen.

Studierende mit Kind bekommen seit Januar 2008 einen Kinderbetreuungszuschlag, der abweichend von der sonstigen Förderung als Zuschuss gezahlt wird. Für das erste Kind bis zum 10. Lebensjahr erhalten Studierende 113 € und für weitere Kinder je 85 €. Dieser Zuschlag wird jedoch nur auf Antrag gewährt, der bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes gestellt werden muss. Alle BAföG-EmpfängerInnen mit Kind sollten deshalb unbedingt ab Januar diesen Antrag auf dem dafür neu eingeführten Formblatt stellen. Besonderheit: Diese Beträge werden rückwirkend schon für einen Zeitraum ab Dezember 2007 ausgezahlt!

Zudem wird der Zugang zur europäischen Auslandsausbildung erleichtert, indem die bisherige Eingangsphase von einem Jahr im Inland entfällt und Studierende das Auslandsstudium sofort im ersten Semester im EU-Ausland und der Schweiz aufnehmen und dort bis zum Ende der Regelstudienzeit fortführen können. Auch der Zugang zu ausländischen Praktika außerhalb Europas wird erleichtert. Studiengebühren im Ausland werden aber nur noch für ein Jahr voll erstattet.

Auszubildenden mit Migrationshintergrund wird durch die BAföG-Reform der Zugang zur Ausbildungsförderung ermöglicht, wenn sie langfristig aufenthaltsberechtigt sind und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben. Im Einzelnen ist zu prüfen, welche Aufenthaltsberechtigung nach dem Aufenthaltsgesetz besteht.

Änderungen zum Wintersemester 2008/09

Die Bedarfssätze werden ab 1.8.2008 um 10 % und die Elternfreibeträge um 8 % angehoben. Der Höchstfördersatz beträgt damit 643 € monatlich. Durch die Anhebung der Freibeträge bei den Elterneinkommen werden zudem deutlich mehr Studierende BAföG erhalten!

Auch die Hinzuverdienstgrenzen ohne Anrechnung auf das BAföG steigen ab Herbst 2008 für alle auf 400 € monatlich, was die Aufbringung der Studiengebühren erleichtern kann. Der Bund stellt erstmals für 2009, wenn alle Vergünstigungen wirksam sind, 300 Mio € zusätzlich für die Förderung zur Verfügung.


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Stand 12/07

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