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Die BAföG-Reform mit vielen Verbesserungen
für die Studierenden
kommt! Schon
im Januar 2008 sind bestimmte Änderungen in Kraft
getreten, ab August werden weitere folgen.
Studierende mit Kind bekommen seit
Januar 2008 einen
Kinderbetreuungszuschlag,
der abweichend von der sonstigen Förderung als Zuschuss
gezahlt wird. Für das erste Kind bis zum 10. Lebensjahr
erhalten Studierende 113 € und für weitere Kinder
je 85 €.
Dieser Zuschlag wird jedoch nur auf Antrag gewährt, der
bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes gestellt werden muss.
Alle
BAföG-EmpfängerInnen mit Kind sollten deshalb unbedingt
ab Januar diesen Antrag auf dem dafür neu eingeführten
Formblatt stellen. Besonderheit: Diese
Beträge werden rückwirkend schon für einen
Zeitraum ab Dezember 2007 ausgezahlt!
Zudem wird der Zugang
zur europäischen Auslandsausbildung erleichtert,
indem die bisherige Eingangsphase von einem Jahr im Inland entfällt
und Studierende das Auslandsstudium sofort im ersten Semester
im EU-Ausland und der Schweiz aufnehmen
und dort bis zum Ende der Regelstudienzeit fortführen können.
Auch der Zugang zu ausländischen
Praktika außerhalb Europas wird erleichtert. Studiengebühren
im Ausland werden aber nur noch für ein Jahr voll erstattet.
Auszubildenden
mit Migrationshintergrund wird
durch die BAföG-Reform
der Zugang zur Ausbildungsförderung ermöglicht, wenn
sie langfristig aufenthaltsberechtigt sind und eine dauerhafte
Bleibeperspektive haben. Im Einzelnen ist zu prüfen, welche
Aufenthaltsberechtigung nach dem Aufenthaltsgesetz besteht.
Änderungen
zum Wintersemester 2008/09
Die Bedarfssätze werden
ab 1.8.2008 um 10 % und die Elternfreibeträge um
8 % angehoben. Der Höchstfördersatz beträgt
damit 643 € monatlich.
Durch die Anhebung der Freibeträge
bei den Elterneinkommen werden zudem deutlich
mehr Studierende BAföG erhalten!
Auch die Hinzuverdienstgrenzen ohne
Anrechnung auf das BAföG steigen ab Herbst 2008 für
alle auf 400 € monatlich,
was die Aufbringung der Studiengebühren erleichtern kann.
Der Bund stellt erstmals für 2009, wenn alle Vergünstigungen
wirksam sind, 300 Mio € zusätzlich für die Förderung
zur Verfügung.
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