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Eine Hälfte des BAföG bekommen Sie
als Zuschuss geschenkt, die restlichen 50% werden als zinsloses
Darlehen
gezahlt. Damit man nach dem Studium nicht vor einem riesigen Schuldenberg
steht, ist die Schuldensumme auf maximal 10.000
€ begrenzt.
Für die Rückzahlung des Darlehensanteils haben
Sie bis zu 20 Jahre Zeit. Sie beginnt frühestens fünf Jahre
nach dem Ende der Förderungshöchstdauer
und soll in monatlichen Raten von derzeit mindestens 105 €
erfolgen.
Bei Bachelor- und
Masterstudiengängen beginnt
die Rückzahlung fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer
im Bachelor-Studiengang. Ist das Master-Studium noch nicht abgeschlossen,
wird ein Aufschub gewährt.
Wenn Sie unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze bleiben,
sind Sie von der Rückzahlungsverpflichtung
zurückgestellt,
bis Sie mehr Geld verdienen. Von dieser Regelung profitieren
diejenigen, deren Einkommen nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben
unter derzeit 960 €
liegt. Hat man Kinder oder ist verheiratet, erhöhen sich diese
Freigrenzen noch (weiterführende
Infos).
Ein Nachlass der Darlehensschuld von bis zu 50% kann
gewährt werden,
wenn Sie die Gesamtschulden vorzeitig tilgen können, eine besonders
gute Abschlussprüfung machen oder Ihr Studium vorzeitig abschließen.
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