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Teilzeitstudium vorher genau abwägen

Keine BAföG-Förderung möglich

Die Universität Oldenburg bietet ab dem Sommersemester 2008 auch die Möglichkeit zum Teilzeitstudium an. Dadurch können Studierende die Studienzeit auf maximal das doppelte der Regelstudienzeit strecken und müssen nur die Hälfte der Studiengebühren pro Semester zahlen – für viele eine große Erleichterung. Die BAföG-Abteilung rät allerdings dazu, vor einer Entscheidung zum Teilzeitstudium genau abzuwägen, denn: BAföG-Förderung gibt es für diese Phase nicht.

„Wer ein Teilzeitstudium in Betracht zieht, etwa um mehr Zeit zum Jobben zu haben, sollte vorher genau ausrechnen, ob sich das lohnt“, gibt BAföG-Amts-Leiterin Stefanie Vahlenkamp zu bedenken. Denn mit der Umstellung von Voll- auf Teilzeit fällt die BAföG-Förderung auf jeden Fall weg. Das können sich mithin nur Studierende leisten, die wenig oder gar kein BAföG bekommen. „Gerade im Hinblick auf die Erhöhung der BAföG-Sätze zum Herbst 2008 sollte man da vorsichtig sein“, findet Stefanie Vahlenkamp. Ab dem Wintersemester 2008/09 nämlich werden die Bedarfssätze um 10 Prozent steigen.

Sonderregelungen für studentische Eltern und behinderte Studierende

Nicht zuletzt für Studierende mit Kindern oder behinderte Studierende erscheint das Teilzeitstudium als verlockende Möglichkeit, Studium und die zusätzlichen Alltagsbelastungen miteinander zu vereinbaren. Aber wenn sie BAföG beziehen, empfiehlt das BAföG-Amt gerade diesen Studierenden den Wechsel ins Teilzeitstudium nicht, denn: „Für sie gibt es im BAföG ohnehin einen längeren Förderungsanspruch“, erläutert die Amtsleiterin. „Sie bekommen für die Semester, die sie wegen der zusätzlichen Anforderungen über die Förderungshöchstdauer hinaus studieren, BAföG sogar als Vollzuschuss.“ Das bedeutet: Von der Förderung, die sie wegen der Kinderbetreuung oder der Behinderung über die Förderungshöchstdauer hinaus erhalten, muss nach dem Ende des Studiums nichts zurückgezahlt werden.

BAföG-EmpfängerInnen mit Kindern bis zum 10. Lebensjahr erhalten zudem seit Januar 2008 einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 € für das erste und 85 € für jedes weitere Kind – ein weiteres Argument, das BAföG durch die Entscheidung für ein Teilzeitstudium nicht einfach sausen zu lassen.

Weitere Infos zum Teilzeitstudium

Wichtig: BAfög-EmpfängerInnen, die sich fragen, ob sich ein Teilzeitstudium für sie lohnt, sollten sich umgehend mit dem BAföG-Amt in Verbindung setzen und sich dort oder in den BAföG-Sprechstunden in Emden und Wilhelmshaven beraten lassen!

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Stand 05/08

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