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Master-Anfang ohne Geld?

BAföG-Amt gewährt Abschlagszahlung

Die Förderung im Übergang vom Bachelor zum Master bereitet Probleme, vor allem für die Studierenden. Erstmals zum WS 09/2010 darf das BAföG-Amt nicht mehr allein aufgrund der Immatrikulation im Master diesen Studiengang auch fördern. Zuvor muss der bestandene Bachelor nachgewiesen sein.

Das schreibt das Ministerium zur Auslegung der Regelung der Masterförderung seit September 2009 vor. „Damit sind all die Studierenden vor Probleme gestellt, die ihr Bachelor-Zeugnis erst zwischen Oktober und Dezember vom Prüfungsamt erhalten“, erläutert BAföG-Amts-Leiterin Stefanie Vahlenkamp. „In der Praxis sind das fast alle Bachelor-Absolventen.“ Der Förderungsanspruch für den Bachelor endete in der Regel am Ende des Sommersemesters. Eine nahtlose Weiterförderung ist aber nicht möglich, weil die Bachelor-Arbeit erst noch nachgesehen werden muss, was wegen der Menge der Arbeiten derzeit länger dauern kann.

„Wir haben wegen der unerwarteten Umstellung zur Überbrückung eine Abschlagsförderung nach dem BAföG gezahlt“, so Stefanie Vahlenkamp, „dies darf jedoch laut Gesetz nur in Höhe von 80 Prozent des Anspruchs erfolgen.“ Der Höchstbetrag für eine Abschlagszahlung ist aber 360 €, so dass für BAföG-EmpfängerInnen, die etwa den Höchstsatz von 648 € bekommen, in dieser Zeit das Geld nicht zum Leben reicht.


Aufstockung des Betrages durch den AStA möglich

Da viele Studierende mit dem Ausfall der Förderung nicht rechnen konnten, besteht die Möglichkeit, beim AStA der Carl von Ossietzky Universität durch ein Darlehen eine Aufstockung auf den eigentlichen Förderungsbetrag zu erhalten. „Wer davon betroffen ist, kann sich an die MitarbeiterInnen des AStA-Sozialreferats wenden, die die Problematik kennen“, empfiehlt die BAföG-Amtsleiterin. Die E-Mail-Adresse des Sozialreferates ist soziales@asta-oldenburg.de.

Das BAföG-Amt ist von der Einschränkung auch erst im Herbst überrascht worden. „Wir hoffen auf eine baldige Neuregelung im Gesetz oder in den Verwaltungsvorschriften“, erklärt Stefanie Vahlenkamp, „denn das Auseinanderfallen von hochschulrechtlichen Möglichkeiten wie der vorläufigen Zulassung zum Masterstudium und dem BAföG-Recht ist gravierend und problematisch.“

Tipps für einen möglichst reibungslosen Ablauf des Übergangs gibt es in einem Infoblatt des BAföG-Amtes.

 

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10.12.2009

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