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Wenn Sie Ihr Studium nicht in der Regelstudienzeit absolvieren,
sondern länger brauchen und damit die reguläre Förderungshöchstdauer
des BAföG überschreiten, gibt es verschiedene Möglichkeiten
zur Verlängerung der Förderung, je nachdem, welche Gründe
zur längeren Studienzeit geführt haben.
Wenn Sie bestimmte Gründe geltend machen können,
werden Sie für einen bestimmten Zeitraum regulär weitergefördert.
Dies ist etwa der Fall, wenn sich Ihr Studium durch längere
Krankheit verzögert hat, aber auch, wenn Sie in Hochschulgremien
tätig waren oder einmal Ihre Abschlussprüfung nicht bestanden
haben. Dann erhalten Sie eine Verlängerung der Förderung,
die - wie zuvor - zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte
als Darlehen gewährt wird.
Wenn sich ihr Studium aufgrund einer Behinderung oder der Geburt
und Erziehung eines Kindes verzögert hat, erhalten Sie die
zusätzliche Förderung sogar als Vollzuschuss, der später
nicht zurückgezahlt werden muss.
BAföG als verzinsliches Darlehen
In bestimmten Fällen kann BAföG auch als vollverzinsliches Bankdarlehen
gewährt werden. Dies tritt etwa dann ein, wenn die Förderungshöchstdauer
überschritten wurde, ohne dass die oben genannten Gründe vorliegen.
Als "Hilfe zum Studienabschluss" können Sie das verzinsliche Darlehen
für bis zu 12 Monate beantragen. Auch wenn sich die Studienzeit
wegen eines Fachwechsels aus einem 'wichtigen Grund' verlängert,
erhalten Sie für die Semester, die Sie für den ersten
Studiengang 'verbraucht' haben, BAföG auf Antrag als Bankdarlehen.
Zinsen
Die Zinsen für diesen Kredit, der durch die kfw-Bankengruppe vergeben wird, werden auf Basis des 6-Monats-EURIBOR am 1.4. und 1.10. eines Jahres neu festgelegt. Hier finden Sie den jeweils aktuellen Zinssatz.
Rückzahlung des Volldarlehens
Die Rückzahlung des verzinslichen Darlehens muss sechs Monate nach dem Ende
der Förderung
in Raten von mindestens 105 €
beginnen und sollte ebenfalls innerhalb von 20 Jahren abgeschlossen
sein. Erlassregelungen sind hierfür leider nicht vorgesehen. Weitere
Infos bei der kfw Bankengruppe.
Bildungskredit
Einen "Bildungskredit" können Studierende im Hauptstudium
erhalten, wenn sie beispielsweise aus der BAföG-Förderung
herausgefallen sind oder außergewöhnliche
finanzielle Belastungen bewältigen müssen. Hierbei handelt
es sich um ein verzinsliches Darlehen von monatlich 300 €,
das bis zu zwei Jahre lang gewährt wird und unabhängig
vom Einkommen der Eltern oder des/der Studierenden ist. Nähere
Infos im BAföG-Amt und beim Bundesverwaltungsamt.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Informationen über weitere Möglichkeiten der Studienfinanzierung,
wie etwa Studienkredite oder Stipendien, erhalten Sie beim Studienfinanzierungsberater des
Studentenwerks. |