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Sofern Sie Ihr Studium vor Vollendung des 30.
Lebensjahres beginnen
und es ohne Fachwechsel in der Regelstudienzeit durchziehen, können
Sie davon ausgehen, die ganze Zeit über durch
BAföG (d.h. 50% Zuschuss plus 50% zinsloses Darlehen) gefördert
zu werden. Der Antrag muss jedoch jedes Jahr zwei Monate vor
Ende des Bewilligungszeitraums
neu gestellt werden, sonst läuft die Förderung nicht weiter.
Für die Förderung nach dem BAföG existiert
eine Altersgrenze: Gefördert werden in der Regel nur Studierende,
die ihr Studium vor der Vollendung des 30. Lebensjahres aufnehmen.
Dies gilt für Bachelor
und Master.
Änderung geplant zum Herbst 2010: Anhebung der Altersgrenze für Master-Studierende auf 35 Jahre.
Ausnahmen von der Altersgrenze kommen in folgenden
Fällen zum Tragen:
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Die Hochschulzugangsberechtigung wurde über den
2. Bildungsweg erlangt, etwa durch Abendgymnasium, Kolleg oder
Z-Prüfung und das Studium wird direkt im Anschluss
aufgenommen. |
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Die Hochschulzugangsberechtigung wurde über eine berufliche
Qualifikation erlangt (z.B. Meisterbrief oder Fachschulausbildung). |
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Das Studium konnte aus persönlichen Gründen oder wegen der
Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren nicht früher aufgenommen
werden. |
Bei einem
Studienfachwechsel kann der Anspruch
auf BAföG gefährdet sein – es sei denn,
es liegt ein so genannter ‘wichtiger’ Grund vor. Danach ist ein
Wechsel nur aus ‘unabweisbarem’ Grund möglich,
etwa wenn Sie ein Sportstudium wegen eines Unfalles nicht fortführen
können.
Für Fachwechsel gilt, dass Sie bei erstmaligem
Wechsel der Fachrichtung oder Abbruch bis zum Ende des 2. Fachsemesters
den Wechsel nicht gesondert begründen müssen, weil der
"wichtige Grund" für den Abbruch als Regelfall angenommen
wird. Bei einem späteren oder einem weiteren Wechsel ist aber
eine Erklärung über die Gründe abzugeben. Durch
einen Wechsel 'verbrauchte' Semester werden von der Förderdauer
des neuen Studienganges abgezogen und später als Bankdarlehen gefördert.
Änderung geplant zum Herbst 2010: Wer bis zum Ende des 2. Semesters das Fach wechselt, bekommt für das neue Studium wieder die reguläre BAföG-Förderung.
Wenn Sie Ihr Studium nicht in der Regelstudienzeit absolvieren,
sondern länger brauchen, gibt es verschiedene Möglichkeiten
zur Verlängerung der Förderung,
je nachdem, welche Gründe zur längeren Studienzeit geführt
haben.
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