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BAFÖG
Wie lange?

Wie lange bekomme ich BAföG?

Sofern Sie Ihr Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen und es ohne Fachwechsel in der Regelstudienzeit durchziehen, können Sie davon ausgehen, die ganze Zeit über durch BAföG (d.h. 50% Zuschuss plus 50% zinsloses Darlehen) gefördert zu werden. Der Antrag muss jedoch jedes Jahr zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums neu gestellt werden, sonst läuft die Förderung nicht weiter.

Für die Förderung nach dem BAföG existiert eine Altersgrenze: Gefördert werden in der Regel nur Studierende, die ihr Studium vor der Vollendung des 30. Lebensjahres aufnehmen. Dies gilt für Bachelor und Master.

Änderung geplant zum Herbst 2010: Anhebung der Altersgrenze für Master-Studierende auf 35 Jahre.

Ausnahmen von der Altersgrenze kommen in folgenden Fällen zum Tragen:
Die Hochschulzugangsberechtigung wurde über den 2. Bildungsweg erlangt, etwa durch Abendgymnasium, Kolleg oder Z-Prüfung und das Studium wird direkt im Anschluss aufgenommen.
Die Hochschulzugangsberechtigung wurde über eine berufliche Qualifikation erlangt (z.B. Meisterbrief oder Fachschulausbildung).
Das Studium konnte aus persönlichen Gründen oder wegen der Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren nicht früher aufgenommen werden.

Bei einem Studienfachwechsel kann der Anspruch auf BAföG gefährdet sein – es sei denn, es liegt ein so genannter ‘wichtiger’ Grund vor. Danach ist ein Wechsel nur aus ‘unabweisbarem’ Grund möglich, etwa wenn Sie ein Sportstudium wegen eines Unfalles nicht fortführen können.
Für Fachwechsel gilt, dass Sie bei erstmaligem Wechsel der Fachrichtung oder Abbruch bis zum Ende des 2. Fachsemesters den Wechsel nicht gesondert begründen müssen, weil der "wichtige Grund" für den Abbruch als Regelfall angenommen wird. Bei einem späteren oder einem weiteren Wechsel ist aber eine Erklärung über die Gründe abzugeben. Durch einen Wechsel 'verbrauchte' Semester werden von der Förderdauer des neuen Studienganges abgezogen und später als Bankdarlehen gefördert.

Änderung geplant zum Herbst 2010: Wer bis zum Ende des 2. Semesters das Fach wechselt, bekommt für das neue Studium wieder die reguläre BAföG-Förderung.

Wenn Sie Ihr Studium nicht in der Regelstudienzeit absolvieren, sondern länger brauchen, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Verlängerung der Förderung, je nachdem, welche Gründe zur längeren Studienzeit geführt haben.


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Formulare
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Bullet vollständige Antragsformulare
Stand 03/10

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