Wie viel BAföG gibt es maximal?
Der maximale monatliche Förderungsbetrag beträgt 648 €.
Dieser Betrag kann dann zustandekommen, wenn die / der Studierende
eine
eigene
Wohnung
hat und
Kranken-
sowie Pflegeversicherung selbst bezahlen muss.
Maximaler BAföG-Satz ab 1.8.2008
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bei den Eltern wohnend
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mit eigener Wohnung
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| Grundbedarf |
366,- |
366,- |
| Bedarf zur Unterkunft |
48,- |
146,- |
| Mietkostenzuschlag
(max.) |
-- |
72,- |
| Zuschuss für Krankenversicherung* |
54,- |
54,- |
| Zuschuss
für Pflegeversicherung* |
10,- |
10,- |
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max. Förderung
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€
482,--
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€
648,--
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*
Der Kranken- und Pflegekassenzuschlag wird nur denjenigen
gesetzlich versicherten Studierenden gewährt, die
als Studierende pflichtversichert sind. Den Zuschlag erhalten danach nicht
die Studierenden, die als WaisenrentnerInnen oder Erwerbstätige bereits
versicherungspflichtig
sind.
Wovon hängt die Fördersumme ab?
Wie viel Sie im Einzelfall bekommen, hängt in der Regel vom Einkommen
Ihrer Eltern ab. Im Bundesdurchschnitt
erhalten rund 38 Prozent aller BAföG-EmpfängerInnen
den Höchstsatz von 648 €. Der durchschnittlich ausgezahlte monatliche
Förderungsbetrag
beläuft sich auf immerhin 375 €. (Quelle: Deutsches
Studentenwerk)
Wenn Sie vorher wissen möchten, ob sich der Antrag lohnt, kommen Sie am besten mit
dem Steuerbescheid Ihrer Eltern aus dem vorletzten Jahr in die BAföG-Sprechstunde.
Wir können dann eine Probeberechnung machen.
In Ausnahmefällen wird BAföG auch elternunabhängig gewährt, z.B. wenn Sie vor Beginn des Studiums schon eine bestimmte
Zeit lang berufstätig gewesen sind. In diesem Fall können Sie
grundsätzlich mit dem Höchstsatz rechnen!
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