| Psychisch erkrankte Studierende sind
an Hochschulen häufiger anzutreffen, als es zunächst
den Anschein hat. Trotzdem stehen sie oft vor ganz anderen Problemen
als körper- oder sinnesbehinderte Studierende. Hierzu ein
paar Vorbemerkungen.
Auf jeden Fall unterstützt beim Studentenwerk Oldenburg neben
der Psychosozialen
Beratungsstelle auch speziell die Behindertenberatung
Studierende mit einer akuten oder chronischen psychischen Erkrankung/Behinderung.
Dazu gehören Informationen zu vielen Themen.
Interessant für diese Studierenden sind die Möglichkeiten
von Nachteilsausgleichen
im Studium. Von Prüfungsämtern und Lehrenden wird häufig
die Frage gestellt, ob die Regelungen zum Nachteilsausgleich prinzipiell
auch für psychisch erkrankte Studierende gelten Dem Grunde
nach sind Nachteilsausgleiche auch auf diese Studierenden anwendbar.
Allerdings können im Einzelfall Abgrenzungsprobleme zwischen
dem so genannten krankheitsbedingtem Rücktritt von der Prüfung
und dem Nachteilsausgleich bei Prüfungen bestehen. Dies ist
immer dann der Fall, wenn eine bestehende Behinderung oder chronische
Erkrankung gleichzeitig mit einer anderen bzw. einer sekundären
akuten Erkrankung oder mit akuten Krankheitsphasen verbunden ist.
So sind beispielsweise in akuten Phasen einer psychischen Erkrankung,
in denen Prüfungsunfähigkeit besteht, die Regelungen
zum krankheitsbedingten Rücktritt anzuwenden. Die daraus
resultierenden Studienzeitverlängerungen und die damit verbundenen
Probleme im Studien- und Prüfungsgeschehen sind jedoch in
anderen Zusammenhängen zu berücksichtigen.
Grenzen kann es bei Nachteilsausgleichen im Lehramt oder Referendariat
geben bzw. hier gibt es bei psychischen Erkrankungen einiges zu
beachten. Zum Lehramt
hat die Behindertenberatung eine eigene Seite erstellt.
Es gibt auch finanzielle Hilfen und Nachteilsausgleiche.
So gibt es Besonderheiten beim BAfög,
Kindergeld, bei den Studiengebühren
und bei Stipendien für behinderte
und chronisch kranke und gleichbedeutend auch für psychsich
erkrankte Studierende.
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Das Studentenwerk Oldenburg berücksichtigt
beim Studentischen Wohnen die besonderen Bedürfnisse
von Studierenden mit Behinderungen/Erkrankungen beispielsweise
durch eine bevorzugte Berücksichtigung
bei der Wohnheimplatzvergabe.
Für die Aufklärung und Senisibilisierung der Lehrenden
zum Umgang mit Behinderungen und Erkrankungen kann dieser Leitfaden
hilfreich sein.
Zahlreiche weitere Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen
finden Sie hier.
Generell empfehlenswert bei diesen umfangreichen Themen ist auch
eine persönliche Rücksprache mit der Behindertenberaterin
Wiebke Hendeß, entweder im Büro in Oldenburg, telefonisch
oder per Email.
Stand 01/10 |