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BEHINDERTENBERATUNG
Psychische Erkrankungen

Informationen für Studierende mit psychischen Erkrankungen/Behinderungen

Zahlreiche Nachteilsausgleiche im Studium und finanzielle Hilfen möglich

Psychisch erkrankte Studierende sind an Hochschulen häufiger anzutreffen, als es zunächst den Anschein hat. Trotzdem stehen sie oft vor ganz anderen Problemen als körper- oder sinnesbehinderte Studierende. Hierzu ein paar Vorbemerkungen.


Auf jeden Fall unterstützt beim Studentenwerk Oldenburg neben der Psychosozialen Beratungsstelle auch speziell die Behindertenberatung Studierende mit einer akuten oder chronischen psychischen Erkrankung/Behinderung. Dazu gehören Informationen zu vielen Themen.

Interessant für diese Studierenden sind die Möglichkeiten von Nachteilsausgleichen im Studium. Von Prüfungsämtern und Lehrenden wird häufig die Frage gestellt, ob die Regelungen zum Nachteilsausgleich prinzipiell auch für psychisch erkrankte Studierende gelten Dem Grunde nach sind Nachteilsausgleiche auch auf diese Studierenden anwendbar. Allerdings können im Einzelfall Abgrenzungsprobleme zwischen dem so genannten krankheitsbedingtem Rücktritt von der Prüfung und dem Nachteilsausgleich bei Prüfungen bestehen. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine bestehende Behinderung oder chronische Erkrankung gleichzeitig mit einer anderen bzw. einer sekundären akuten Erkrankung oder mit akuten Krankheitsphasen verbunden ist. So sind beispielsweise in akuten Phasen einer psychischen Erkrankung, in denen Prüfungsunfähigkeit besteht, die Regelungen zum krankheitsbedingten Rücktritt anzuwenden. Die daraus resultierenden Studienzeitverlängerungen und die damit verbundenen Probleme im Studien- und Prüfungsgeschehen sind jedoch in anderen Zusammenhängen zu berücksichtigen.

Grenzen kann es bei Nachteilsausgleichen im Lehramt oder Referendariat geben bzw. hier gibt es bei psychischen Erkrankungen einiges zu beachten. Zum Lehramt hat die Behindertenberatung eine eigene Seite erstellt.

Es gibt auch finanzielle Hilfen und Nachteilsausgleiche. So gibt es Besonderheiten beim BAfög, Kindergeld, bei den Studiengebühren und bei Stipendien für behinderte und chronisch kranke und gleichbedeutend auch für psychsich erkrankte Studierende.


Das Studentenwerk Oldenburg berücksichtigt beim Studentischen Wohnen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderungen/Erkrankungen beispielsweise durch eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Wohnheimplatzvergabe.

Für die Aufklärung und Senisibilisierung der Lehrenden zum Umgang mit Behinderungen und Erkrankungen kann dieser Leitfaden hilfreich sein.

Zahlreiche weitere Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen finden Sie hier.

 

Generell empfehlenswert bei diesen umfangreichen Themen ist auch eine persönliche Rücksprache mit der Behindertenberaterin Wiebke Hendeß, entweder im Büro in Oldenburg, telefonisch oder per Email.

 

Behindertenberatung
Tel. 0441/798-2797
Fax 0441/798-2071
E-Mail: behindertenberatung@sw-ol.de
Sprechzeiten:
Montag & Donnerstag 13 bis 15 Uhr
Mittwoch 10 bis 12.30 Uhr
Raum M1-131 am Uhlhornsweg

Nachteilsausgleiche im Studium allgemein
Ausführliches Merkblatt zu Nachteilsausgleichen bei psychischen Erkrankungen
Lehramt und Referendariat
Besonderheiten beim BAföG
Kindergeld
Studiengebühren
Stipendien
Nachteilsausgleiche beim Wohnen
Leitfaden für Lehrende
Beratungsstellen und Selbsthilfe
Zur Startseite der Behindertenberatung

 

 

Stand 01/10



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