| Behinderte und chronisch erkrankte Studierende
sind an Hochschulen häufiger anzutreffen, als es zunächst
den Anschein hat. Denn zunächst nicht offensichtliche, aber
gravierende gesundheitliche Beeinträchtigungen wie z. B.
rheumatische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Hörschädigungen
und psychische Erkrankungen kommen in allen Bevölkerungsschichten
vor, also auch bei Studierenden.
Diese Studierenden haben das Problem, bei Fragen behinderungs-
bzw. krankheitsbedingten Modifikationen von Studien- und Prüfungsbedingungen
im Kontakt mit Hochschulmitgliedern zunächst die spezifischen
Auswirkungen ihrer Behinderung bzw. chronischen Erkrankung auf
den Studienalltag erklären zu müssen. Bei relativ bekannten
Beeinträchtigungen, z. B. der Hör- oder Sehfähigkeit
dürfte die Erklärung leichter nachzuvollziehen sein,
als bei Behinderungen oder Erkrankungen mit unklaren Entstehungsursachen
und sehr vielfältigen Erscheinungs- und Störungsformen.
Bei psychisch erkrankten Studierenden besteht diese Problematik
in besonders gravierender Form. Grobe Kategorien wie Neurose,
Psychose, Persönlichkeitsstörungen dürften in etwa
bekannt sein. Eine exaktere Diagnose ist jedoch oft schwierig,
weil die Betroffenen im Laufe der Erkrankung verschiedene Definitionen
hören. Sowohl die medizinisch-therapeutischen Fachbegriffe
als auch die Krankheitssymptome wandeln sich bisweilen.
Für die Frage nach der Gestaltung des Studienalltags steht
weniger die klinische Definition der Erkrankung im Vordergrund,
sondern vielmehr Art und Umfang der möglichen Störungen.
Im wesentlichen kann davon ausgegangen werden, dass vor und nach
akuten Krankheitsphasen besondere Studiensituationen vorliegen.
Während einer akuten Phase können Studien- und Prüfungsleistungen
in der Regel nicht erbracht werden, dann steht die medizinisch-therapeutische
Behandlung im Vordergrund. Nach weitgehendem Abklingen der Erkrankung
und Symptomfreiheit stehen in den meisten Fällen frühere
Potenziale wieder zur Verfügung, es kommt zu keiner Minderung
etwa der intellektuellen Fähigkeiten.
Da die Erkrankungen häufig in Phasen verlaufen, muss in manchen
Fällen nach einer Ersterkrankung und nach teils sehr langen
stabilen Phasen mit erneuten Krankheitsschüben gerechnet
werden. Um diese Gefahr zu mindern, ist in vielen Fällen
eine langfristige Medikation erforderlich, die in krankheitsnahen
Phasen hochdosiert ist und erhebliche Nebenwirkungen mit sich
bringen kann.
Daraus folgt bereits eine erste und häufige Auswirkung auf
das Studium.
• Sowohl durch länger andauernde akute Krankheitsphasen
als auch durch daran angrenzende geminderte Leistungsfähigkeit
(Anfangs- und Restsymptome, hohe Medikamentendosis) kann es zur
Verlängerung der Studiendauer kommen.
Störungen der Leistungsfähigkeit treten in affektiven
und kognitiven Bereichen, aber auch im vegetativen System auf
und führen beispielsweise
• zu geminderter Energie und geschwächtem Antrieb,
zeitweise auch zu überaktiven Phasen,
• zu Verunsicherungen in der Wahrnehmung, erhöhter
Empfindlichkeit gegenüber bestimmten Reizen, eigenwilliger
Bewertungen von Erlebnisinhalten,
• zu Tendenzen zum sozialen Rückzug, Unsicherheiten
in der Kontaktaufnahme und in den sozialen Beziehungen,
• zu Konzentrationsmängeln, gestörten Gedächtnisleistungen,
mangelndem Zutrauen in die eigene Leistungsfähigkeit,
• zu Stimmungsschwankungen, gesteigerter Verletzbarkeit,
• zu begrenztem Steuerungsvermögen des Verhaltens (z.
B. Zwänge, Essstörungen).
Eine akute Phase kündigt sich oftmals mit Unruhe und Schlafstörungen
kombiniert mit beginnender Symptomatik an. Nach der Akutphase
kann es einige Zeit noch Restsymptome geben. Je nach Krankheitsbild
treten Symptome einzeln oder in Kombination mit anderen auf.
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Übliche Leistungsanforderungen kosten
in diesen krankheitsnahen Phasen deutlich mehr Kraft und Energie
und bewirken eine erhöhte Erschöpfbarkeit. Die Balance
zwischen Anforderungen und eigenen Grenzen muss der jeweiligen
Situation angepasst werden. Überforderung kann - wie andere
kritische Situationen auch - die Gefahr eines erneuten Krankheitsschubs
erhöhen.
Das Bewältigen von kritischen Situationen - wie Prüfungen,
Praktika, Finanzierungsprobleme gelingt oft nur durch professionelle
Unterstützung und Begleitung im Studienalltag z. B. durch
die Zentrale Studienberatung, die Psychosoziale
Beratungsstelle, die Behindertenberatung und durch andere
beratende Institutionen, die mit dem Studiengeschehen und psychisch
erkrankten Menschen vertraut sind. Zusätzlich können
(zeitlich begrenzte) Modifikationen der Studienbedingungen an
aktuelle Leistungsgrenzen notwendig sein. Das schließt die
Gewährung von Nachteilsausgleichen
ein, die es ermöglichen sollen, die geforderten Studien-
und Prüfungsleistungen bei Wahrung der fachlichen Anforderungen
in vollem Umfang, jedoch in bedarfsgerechter Form zu erbringen.
Sehr empfehlenswert bei diesem umfangreichen Thema ist auch eine
persönliche Rücksprache mit der Behindertenberaterin
Wiebke Hendeß, entweder im Büro in Oldenburg, telefonisch
oder per Email.
Stand 12/09 |