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BEHINDERTENBERATUNG
Wohnen

Barrierefreier Wohnraum und Nachteilsausgleiche im Studentenwerk Oldenburg

Das Studentenwerk Oldenburg bietet speziell ausgestattete Appartements für behinderte und chronisch kranke Studierende an. Eine bevorzugte Berücksichtigung wird dabei regelmäßig nicht nur für rollstuhlfahrende und mobilitätsbehinderte Studierende ermöglicht, sondern auch für sinnesbehinderte und chronisch kranke Studierende. Als Nachweis über die Behinderung können behinderte und chronisch kranke Studierende alternativ zum Schwerbehindertenausweis ein fachärztliches Attest vorlegen. In Ergänzung dazu kann eine Stellungnahme der Behindertenberatung als Nachweis anerkannt werden.

 

Kombinierte Wohngruppen mit Betreuungsmöglichkeit
In den Oldenburger WohnanlageJohann-Justus-Weg gibt es eine kombinierte Wohngruppe für körperbehinderte Studierende, die speziell ausgestattete Zimmer benötigen, sowie für je zwei nicht behinderte Studierende. Gemeinschaftlich genutzt wird eine rollstuhlgerechte Küche, in der Herd, Spüle und Arbeitsflächen unterfahrbar sind. Neben einem normal ausgestatteten Bad ist ein rollstuhlgerechtes Duschbad und WC vorhanden. Damit sind bei Bedarf die räumlichen Voraussetzungen für eine ganztägige individuelle Betreuung gegeben.

In der Wohnanlage Artillerieweg gibt es zwei 4er-WGs mit jeweils einem rollstuhlgerechten Bad und einem behindertenfreundlichen Zimmer. In der Küche sind jedoch Herd, Spüle und Arbeitsfläche nicht unterfahrbar.

 

Neubau rollstuhlgerechter Einzelappartements in Oldenburg
Mit den Campus Appartements ist eine neue Wohnanlage mit drei rollstuhlgerechten Einzelappartements entstanden. Die Wohnungen mit barrierefreien Bädern und unterfahrbaren Küchen sind 32 m² groß.

In der Wilhelmshavener Wohnanlage Wiesenhof ist ein zu ebener Erde gelegenes Rollstuhlfahrer-Appartement vorhanden, welches aus einem ca. 24 qm großen Wohnraum, einer kleinen Küche und einem befahrbaren Badezimmer besteht.

 

Wichtger Hinweis: Für die behindertengerechten bzw. behindertenfreundlichen Zimmer/Appartements kann es längere Wartezeiten geben, wenn sie nicht frei sind. Deshalb melden Sie Ihren konkreten Bedarf frühzeitig an.

 

Die aktuellen Mietkosten für alle Wohnanlagen erfahren Sie auf der Seite der Wohnanlage oder erfragen sie telefonisch oder per E-Mail bei der zuständigen Sachbearbeiterin.


Weitere Nachteilsausgleiche
Das Studentenwerk Oldenburg ist bemüht, besondere Bedürfnisse behinderter Studierender zu berücksichtigen. So ist es etwa möglich, bei einer Gehbehinderung einen eigenen Parkplatz markieren zu lassen oder bei Sinnesbehinderungen eine Lichtklingel bzw. ertastbare Beschriftungen anzubringen. Weiterhin besteht teilweise die Möglichkeit, in der Wohnung einen Blindenhund oder eine/n AssistentIn mit unterzubringen.

 

Angebote des Studentenwerks prüfen
Behinderte und chronisch kranke Studierende sollten auf jeden Fall die vielfältigen Wohnangebote des Studentenwerks überprüfen, denn die günstigen Mieten sowie Nähe zur Hochschule und zu anderen KommilitonInnen sowie ein Internetzugang erleichtern den Studienbeginn und den Studienverlauf. Auf dem Bewerbungsformular für ein Zimmer oder Appartement sollten Betroffene ihre besonderen Bedürfnisse eintragen und zusätzlich im Gespräch mit der Studentenwerksmitarbeiterin zur Sprache bringen. Dies gilt insbesondere für nicht sichtbare Beeinträchtigungen. Bewerbungsformulare können Sie gleich online ausfüllen.

 

Weitere Informationen:
Abteilung für studentisches Wohnen
  Tel. 0441/798-2602, -2603, -2606, -2607
  Fax 0441/798-2615
  e-Mail: wohnen@sw-ol.de

Behindertenberatung
e-Mail: behindertenberatung@sw-ol.de

Stand 11/09



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