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Übergangsfinanzierung

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Nicht immer führt der Weg aus der Hochschule gleich in feste Arbeitsverhältnisse. Selbst Übergangsjobs, die hinreichende Mittel zum Lebensunterhalt bieten, sind nicht einfach zu finden. Folglich wird man über verschiedene Sozialleistungen, Übergangsunterhalt und Minijobs reden müssen.

Man kann aus sozialrechtlicher Sicht grundsätzlich zwei Strategien zur Übergangsfinanzierung unterscheiden:

  1. die Wohngeld - Jobber - Variante und
  2. die Arbeitslosengeld II - Variante.

Natürlich können Sie sich aus beiden Sozialleistungen auch ganz heraus halten, wenn Ihnen das finanziell möglich ist. Dann ist die Lektüre dieser Seite überflüssig und das Kapitel Statuswechsel sollte im Mittelpunkt stehen.

Da Wohngeld und Arbeitslosengeld II in der Regel nicht gleichzeitig beantragt werden können, ist vor dem Ende des Studiums eine klare Entscheidung für einen der beiden Wege zu treffen.

 

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22.05.2012

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Heiko Groen
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