Infos für Lehramtsstudierende |
|
|
Inhalt
Da in die Behindertenberatung häufig zukünftige LehrerInnen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen mit ihren Fragen kommen, hat die Beraterin nach mehreren Gesprächen mit einer Bezirksvertrauensperson der schwer behinderten Beschäftigten an Schulen bei der Landesschulbehörde Abt. Osnabrück, folgende Informationen zusammengestellt. Einstellung / VerbeamtungDie Gesundheitsprüfung ist bei allen gleich, egal ob bei schwerbehinderten, chronisch kranken oder nichtbehinderten AnwärterInnen. Der/die BewerberIn muss nach dem aktuellen Gesundheitszustand her geeignet sein, den Lehrerberuf ausüben zu können. Eine Schwerbehinderung kann, muss jedoch nicht angegeben werden. Auch abgeschlossene Therapien und Erkrankungen müssen sich nicht negativ auf die Prüfung durch den Amtsarzt auswirken. Wichtig ist hierbei, was genau von dem untersuchenden Amtsarzt (s. u.) abgefragt wird und was so dementsprechend beantwortet werden muss. |
| Wiebke Hendeß |
| Mo, Do 13.00 - 15.00 Uhr |
| Mi 10.00 - 12.30 Uhr |
BeratungsCenter im Mensafoyer
Raum M1-131 |
|
|
| Studentenwerk Oldenburg |
| Uhlhornsweg 49-55 |
| 26129 Oldenburg |
