Studien- und Prüfungsleistungen |
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Rechtzeitige Beantragung und Beratung notwendigFür Studierende mit Körper- oder Sinnesbehinderungen, chronischen Erkrankungen, Legasthenie oder psychischen Problemen stellt das Bachelor- und Masterstudium oft eine große Herausforderung dar. Der sehr straffe Stundenplan, der hohe Workload und die eng aufeinander folgenden Modulprüfungen sind schon für die „Normalstudierenden“ sehr anstrengend. Zusätzliche Belastungen durch Erkrankung/Behinderung können da sogar das Studium gefährden. Ebenso schwierig kann es sein, die engen Zulassungskriterien für den Masterstudiengang zu erfüllen. Die Prüfungsordnungen an der Universität Oldenburg, der Hochschule Emden/Leer sowie der Jade Hochschule sehen jedoch Nachteilsausgleiche vor in Form von Modifikationen von Prüfungs- und Studienleistungen. So können beispielsweise Zeitverlängerungen bei Prüfungen und die Zulassung von Hilfsmitteln, eine Änderung der Prüfungsform (Umwandlung von mündlich in schriftlich oder umgekehrt), eine Modifikation der Anwesenheitspflicht in Veranstaltungen, eine bevorzugte Modulvergabe und eine zeitliche Entzerrung der Modulprüfungen am Semesterende beantragt werden. Betroffene Studierende haben häufig Bedenken, dass die Offenlegung ihrer Erkrankung mit Nachteilen und Stigmatisierung verbunden sein könnten. Die beratenden Institutionen an den Hochschulen sind jedoch zu Vertraulichkeit verpflichtet. Eine Beratung kann auch anonym erfolgen. Die Abgabe einer gutachterlichen Stellungnahme erfolgt stets in enger Abstimmung und nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen.Auch die anderen beteiligten Stellen (Prüfungsamt und -ausschuss sowie die Lehrenden) unterliegen der Schweigepflicht. Auch bei der Zulassung zum Masterstudium kann auf Antrag z. B. die behinderungsbedingte Studienverzögerung oder anderes berücksichtigt werden. An der Universität ist dazu ein Teilzeitstudium möglich. Der Antrag auf ein Teilzeitstudium kann innerhalb der Rückmeldefristen (28.02./31.07.) für die Dauer von zwei aufeinander folgenden Semestern gestellt werden. Die Regelstudienzeit wird entsprechend verlängert; höchstens verdoppelt. Der Studienbeitrag und die Langzeitstudiengebühren reduzieren sich beim Teilzeitstudium um die Hälfte. Die anderen Beträge (Semesterticket, Studentenwerksbeitrag etc.) des Semesterbeitrags werden nicht reduziert. Achtung: Für ein Teilzeitstudium besteht kein BAföG-Anspruch! Was ist darüber hinaus beim Teilzeitstudium zu beachten. Weitere Informationen sind im Leitfaden für Lehrende (98.59 kB) zu finden. Hier werden mögliche Nachteilsausgleiche bei verschiedenen Behinderungs- und Erkrankungsformen erläutert. Spezielle Informationen gibt es darüber hinaus für Studierende mit Legasthenie, Studierende mit psychischen Erkankungen und zukünftige LehrerInnen. Auch das Deutsche Studentenwerk hat gute Informationen zu Nachteilsausgleichen auf seiner Internetseite, ebenso die Universität Oldenburg. Sehr empfehlenswert bei diesem umfangreichen Thema ist auch eine persönliche Rücksprache mit der Behindertenberaterin Wiebke Hendeß, entweder im Büro in Oldenburg, telefonisch oder per Email. |
| Wiebke Hendeß |
| Mo, Do 13.00 - 15.00 Uhr |
| Mi 10.00 - 12.30 Uhr |
BeratungsCenter im Mensafoyer
Raum M1-131 |
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| Studentenwerk Oldenburg |
| Uhlhornsweg 49-55 |
| 26129 Oldenburg |
