Beurlaubung vom Studium |
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Statusfolgen in diversen SystemenEine Beurlaubung will gut vorbereitet und die Folgen gut bedacht sein. Immerhin fallen Studienfinanzierungs-Klassiker wie zum Beispiel BAföG in der Regel weg. Deshalb sollen hier die Infos zum Statuswechsel zusammengeführt werden. Hier finden Sie die Informationen der Universität zur Beurlaubung. Die zuständigen Immatrikulationsämter der Hochschule Emden/Leer bzw. der Jade Hochschule (Formulare) haben dazu natürlich eigene Darstellungen. An dieser Stelle soll nicht über die Beurlaubung zwecks Verfassen der Abschlussarbeit gesprochen werden, dafür gibt es eine speziellere Seite. BAföGDa man dem Studium nicht mehr nachgeht, werden Leistungen nach dem BAföG eingestellt (Ausnahme: z.B. Studium im Ausland). Wird die Beurlaubung verspätet bei der Hochschule beantragt oder der BAföG-Stelle verspätet mitgeteilt, werden die Leistungen des gesamten beurlaubten Semesters - auch rückwirkend - zurück verlangt. Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld IIWeil das BAföG-Amt nicht mehr zuständig ist, tritt die Behörde für Arbeitslosengeld II ein. Wer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und daraus eine Arbeitslosengeld-Anwartschaft aufgebaut hat (z.B. vor dem Studium), könnte auch diese Leistung beantragen. Die zuständigen Behörden zahlen in der Regel frühestens ab Tag der Antragstellung, beim Arbeitslosengeld II mit Rückwirkung auf den ersten des Antragsmonats (§ 37 Abs. 2 SGB II). Wer verspätet beurlaubt und daraufhin BAföG-Leistungen zurückzahlen muss, kann eine sogenannte "wiederholte Antragstellung" nach § 28 SGB X versuchen, allerdings mit einer besonderen Antragsfrist (§ 40 Abs. 5 SGB II): Der Antrag auf Arbeitslosengeld II müsste demnach unverzüglich nach Ablauf des Monats gestellt werden, mit dem der Aufhebungsbescheid der BAföG-Stelle bindend geworden ist. Diese Vorschrift ist der üblichen Sachbearbeitung möglicherweise nicht bekannt, weil sie aus einem gesonderten Verfahrensgesetz hervorgeht. Die Sozialberatung kann helfen, allerdings liegen noch keine ausreichenden Erfahrungswerte zum Umgang mit dieser Vorschrift vor. Kindergeld und Beihilfe (Krankenversorung bei Beamtenkindern)Kann in der Beurlaubung keine Erkrankung oder die Geburt eines Kindes nachgewiesen werden oder eine anderweitige Ausbildungsmaßnahme (Praktikum), so fällt das Kindergeld für die Eltern der Studierenden in der Regel weg. Weil Beihilfe und Kindergeld verkoppelt sind, schlägt diese Wirkung natürlich auch zur Beihilfe durch. Vertiefende Infos zum Kindergeld in der Beurlaubung ... Gesetzliche KrankenversicherungSowohl die Familienversicherung über gesetzlich versicherte Eltern als auch die studentische Versicherung bestehen in der Beurlaubung weiter, es sei denn, mehr als geringfügige Beschäftigung wird ausgeübt (siehe unten!). Der Bezug von Arbeitslosengeld II verdrängt die studentische Krankenversicherung mit einem eigenen Versicherungsstatus. Vorsicht beim Jobben: Werkstudentenregelung entfällt!Während einer Beurlaubung vom Studium entfallen die Sonderregelungen für Studierende bezüglich Sozialversicherungsfreiheit. Die Mini-Job-Regelung gilt aber weiter, weil sie nicht vom Studentenstatus abhängig ist. Wer folglich mehr als 400 € verdient, wird voll sozialversichert, d.h. auch krankenversichert. Eine eventuelle Familienversicherung oder studentische Krankenversicherung entfällt solange. Dazu mehr ... Tags: |
Achtung! Geänderte Sprechzeiten des Sozialberaters
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