Rundfunkgebühren |
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Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass seit dem 1.1.2007 auch jeder Rechner oder auch jedes Handy mit Internetzugang als "neuartiges Rundfunkgerät" gebührenpflichtig ist (Tarife). Anders als früher macht nicht erst der Einbau einer TV- oder Radiokarte den PC zu einem Rundfunkgerät, sondern der Internetzugang. Da ein Studium ohne Internet heutzutage kaum noch vorstellbar ist, wird nach heutigem Tarif folglich mindestens ein Gebühr von 5,76 € monatlich fällig. Einziger Ausweg wäre dann eine Befreiung von der Gebührenpflicht als Beziehende/r von BAföG-Leistungen (unabhängig von den Eltern wohnend) oder - bspw. bei Studierenden mit Kindern - ein Bescheid über Arbeitslosengeld II. |
Achtung! Geänderte Sprechzeiten des Sozialberaters
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BeratungsCenter im Mensafoyer
Raum M1-131 |
