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Rundfunkgebühren

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RundfunkgebührenAlle Studierenden bekommen schon sehr bald nach dem Umzug Post von der GEZ, die fragt, ob Sie Radio, Fernseher oder "neuartige Rundfunkgeräte" an Ihrem neuen Wohnort "zum Empfang bereit halten". Eine Antwort auf den Brief wäre schon sinnvoll, weil ansonsten ein freier Mitarbeiter des NDRs bald auf der Schwelle steht, um die Fragen erneut zu stellen, wobei keine Verpflichtung zum Einlass besteht.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass seit dem 1.1.2007 auch jeder Rechner oder auch jedes Handy mit Internetzugang als "neuartiges Rundfunkgerät" gebührenpflichtig ist (Tarife). Anders als früher macht nicht erst der Einbau einer TV- oder Radiokarte den PC zu einem Rundfunkgerät, sondern der Internetzugang. Da ein Studium ohne Internet heutzutage kaum noch vorstellbar ist, wird nach heutigem Tarif folglich mindestens ein Gebühr von 5,76 € monatlich fällig. Einziger Ausweg wäre dann eine Befreiung von der Gebührenpflicht als Beziehende/r von BAföG-Leistungen (unabhängig von den Eltern wohnend) oder - bspw. bei Studierenden mit Kindern - ein Bescheid über Arbeitslosengeld II.
Informationen zur Rundfunkgebührenbefreiung

 

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22.05.2012

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Heiko Groen
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