Zuständigkeit der Finanzierungsberatung |
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Wer sich in dem Dschungel aus Studiengebühren, Studienbeitragsdarlehen, Bildungskredit und Stipendien nicht allein zurechtfindet, ist in der Studienfinanzierungsberatung des Studentenwerks bestens aufgehoben. Der Berater Jens Müller-Sigl ermittelt zusammen mit dem Rat suchenden ein klares Bild der gegebenen Situation und erarbeitet ein tragfähiges Konzept, das Alternativen – oder zumindest Ergänzungen – zu teuren Kreditfinanzierungen bietet. In Niedersachsen wurden mit Beginn des Wintersemesters 2006/2007 für alle Erstsemester Studiengebühren eingeführt. Die höheren Semester folgten zum Sommersemester 2007. Für viele Studierende stellt sich die Frage der Finanzierung: Semesterbeiträge in Höhe von 269,50 Euro (Stand Uni Oldenburg: 2011) waren bisher noch bezahlbar, 500 Euro zusätzliche Gebühren stellen in der Summe für viele ein unüberwindbares Hindernis dar. Auch wenn es in der Beratung viele Berührungspunkte zum BAföG gibt, liegt dies nicht in der Kernzuständigkeit des Studienfinanzierungsberaters. Entsprechende Anliegen können bei der Förderungsabteilung des Studentenwerks geklärt werden. Verwandte Themen
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| Mo, Di 13.00 - 15.00 Uhr |
| Do, Fr 10.00 - 12.30 Uhr |
BeratungsCenter im Mensafoyer
Raum M1-132 |
