Der Ex-Studierende möge seinen Masterabschluss mit 24 Jahren erlangt und nach der letzten Prüfung seinen Antrag auf Exmatrikulation mit Wirkung zum Monatsende gestellt haben. Die BAföG-Leistungen werden in der Phase der Begutachtung der Masterarbeit noch bis zu maximal zwei weitere Monate gezahlt und mit dem Beginn des Folgemonats eingestellt (systematische Darstellung für AbsolventInnen).

Weil er während des Studiums in der gesetzlichen Familienversicherung bleiben wollte, hat er seinen Nebenjob immer unter 520 € (ab 1.1.2024: 538 €) gehalten. Mit der Exmatrikulation entfällt die Familienversicherung und eine freiwillige Versicherung würde ca. 230 € kosten. Weil von den Eltern keine Zahlungen zu erwarten sind, würfe der beibehaltene Minijob nicht genug zum Leben ab. Folglich ist ein Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter eine sinnvolle Alternative (Einiges zur Antragstellung). Das kombinierte Vermögen auf Spar- und Girokonto sei 15.000 € und ist damit unschädlich für den Antrag. Durch den Leistungsbezug wird eine besondere Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgelöst, deren Kosten direkt zwischen Jobcenter und Krankenkasse abgewickelt werden (Hintergrund), womit das bei der Bedarfsberechnung außen vor bleibt.

Arbeitslosengeld II: Bedarf
563,00 Regelbedarf für Alleinstehende (gültig für 2024)
320,00 Miete (ohne Strom)
883,00 Gesamtbedarf
Einkommensermittlung
520,00 Erwerbseinkommen Minijob
-100,00 Freibetrag nach § 10b Abs. 2 SGB II
-84,00 Freibetrag nach § 10b Abs. 3 SGB II (20% von 520-100 €)
336,00 anzurechnendes Einkommen
   
547,00 Auszahlung (883 € - 336 €)

Insgesamt stünden somit 520 € aus dem Minijob und ergänzendes Bürgergeld in Höhe von 547 € zur Verfügung, zusammen 1067 €. Klar ist, dass daneben Bewerbungsbemühungen bei der Vermittlungsabteilung nachzuweisen sind. Einnahmen aus dem Minijob sind monatlich vom Arbeitgeber für das Jobcenter nachzuweisen. Unangemeldete Abwesenheit kann Leistungskürzungen zur Folge haben. Absolvent 6 findet dieses Ausmaß an Bevormundung "unpraktisch" und möchte lieber Wohngeld beantragen. Dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Bei Verzicht auf Bürgergeld entfällt wieder die darüber abgewickelte Krankenversicherung und eine eigenstänge Versicherung ist gefragt. Die mögliche freiwillige Versicherung kostet ca. 230 €. Besser wäre es dann, mehr als 520 € zu verdienen und über den Job versichert zu werden. Unser Beispiel-Absolvent schafft es, sich auf 600 € Brutto zu steigern. Netto wäre das laut Übergangszonenrechner: 575,31 € (Stand: 11/2023).

Berechnung

In der Wohngeldermittlung wird zunächst nur die Bruttokaltmiete - hier 270 € - herangezogen und ab 2023 ein Heizkostenzuschlag von 110,40 € automatisch aufgeschlagen. Es gibt eine Obergrenze der Bruttokaltmiete, die aber in Oldenburg bei Single-Haushalten 501,20 € beträgt (Stand: 1.1.2023), selbst wenn man in einer WG wohnt.

Im Wohngeldgesetz wird das Brutto zum Ausgangspunkt der Berechnung gemacht. Es gehen 102,50 € als Werbungskostenpauschale ab (1230/12, Stand: 2023).  Vom verbleibenden Wert sind 20% pauschal für Kranken- und Rentenversicherung abzusetzen, so dass 398 € als Input für die Wohngeldformel verbleiben.

Ergebnis: 324 € Wohngeld (Stand: 01.01.2023)

Insgesamt stehen folglich 575,31 € Nettogehalt + 324 € Wohngeld = 899,31 € zur Verfügung.

Wohngeldrechner des Bundesministeriums (Mietstufe IV für Oldenburg und 270€ als Mietwert eingeben! Brutto 600€, Werbungskosten 102,50€, KV und RV-Pficht ankreuzen)

Glaubwürdigkeit des Wohngeldantrags bei der Wohngeldstelle

Wie hier beschrieben lehnen die Wohngeldstellen Anträge ab, wenn zu wenig Einkommen vorliegt, weil unterschlagenes Einkommen unterstellt wird. Im ersten Abschnitt hatten wir 883 € als Bürgergeld-Bedarf ermittelt. Dieser Betrag darf für die Prüfung beim Wohngeldamt auch um 20% des Regelbedarf unterschritten werden (20% von 563 € wären 112,60 €). In unserem Beispiel liegt das Gesamteinkommen incl. Wohngeld aber ohnehin über dem Sozialhilfeniveau.

Fazit

Absolvent 6 tauscht seine "Freiheit" rein ökonomisch betrachtet teuer ein. Stehen ihm in der Bürgergeld-Variante insgsamt 1067 € zur Verfügung, so sind es in der Wohngeld-Variante nur 899,31 € und er muss dafür unbedingt aus dem Minijobstatus heraus, damit die Krankenversicherung nicht zu teuer wird. Zusätzlich verliert er mit dem Bürgergeld-Status auch die problemlose Rundfunkbeitragsbefreiung.

     
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