Allgemeine Info

Eine Reihe von Sozialleistungen greifen auf diesen zivilrechtlichen Grundbestand zurück:

  • Das BAföG wurde nur als potenzieller Ersatz für privaten Ausbildungsunterhalt eingeführt.
  • Das Sozialamt fragt immer nach den Eltern, um sie bei zivilrechtlicher Zahlungsfähigkeit zur Kasse zu bitten.
  • Unterhaltsvorschuss ist nur als Vorausleistung für die eigentliche Unterhaltszahlung definiert.
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Bei Studierenden kommt Unterhaltsrecht hauptsächlich in zwei Situationen vor: Entweder gibt es Konflikte mit den Eltern bzgl. Höhe und Notwendigkeit des Ausbildungsunterhalts oder bei studentischen Eltern geht es um den Unterhalt für das eigene Kind. Weiterführende Informationen dazu finden sich über die Navigation.

Beratung

Was hier in der Rubrik "Unterhalt im Studium" zum Thema gesagt wird, soll nur einführenden Charakter haben. Selbst die Leitlinien der Gerichte betonen immer wieder das Einzelfallprinzip im Unterhaltsrecht. Deshalb wird im Konfliktfall immer die Unterstützung eines Anwalts / einer Anwältin oder der Beistand des Jugendamtes notwendig sein. Derlei vertiefende zivilrechtliche Beratung kann von mir nicht gewährleistet werden.

     
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