Hier werden nur die ersten drei Zeilen bzw. Einkommensgruppen der Tabelle angegeben. Es existieren sieben weitere (höhere) Einkommensgruppen, die aber in der Regel bei Studierenden selbst nicht vorkommen. Im Anhang zur Tabelle werden normalerweise eine Reihe von Anmerkungen gemacht, die zur Interpretation notwendig sind, hier aber nicht in aller Ausführlichkeit dargestellt werden können. Die Veröffentlichung an dieser Stelle soll nur den Charakter eines ersten Hinweises haben.

Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) hat eine eigene Homepage, auf der unter dem Link "Rechtsprechung" auch die Leitlinien des OLG zur Unterhaltspflicht veröffentlicht werden.

Die vollständige Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen findet sich beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

Unterhaltsregelsätze zur Erfüllung der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Stand: 1.1.2024):

Gruppe Nettoeinkommen des
Barunterhaltspflichtigen
1. Altersstufe
(0-5 J.)
2. Altersstufe
(6-11 J.)
3. Altersstufe
(12-17 J.)
4. Altersstufe
(ab 18 J.)
Bedarfs-
kontrollbetrag
1 bis 2.100 € 480 € 551 € 645 € 689 €  1.200 €/1450 €
2 2.101 € - 2.500 €

504 €

579 € 678 € 724 € 1.750 €
3 2.501 € - 2.900 € 528 € 607 € 710 € 758 € 1.850 €
Es folgen weitere Stufen, die hier nicht dargestelt werden.

Unterhaltsregelsätze zur Erfüllung der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Stand: 1.1.2023):

Gruppe Nettoeinkommen des
Barunterhaltspflichtigen
1. Altersstufe
(0-5 J.)
2. Altersstufe
(6-11 J.)
3. Altersstufe
(12-17 J.)
4. Altersstufe
(ab 18 J.)
Bedarfs-
kontrollbetrag
1 bis 1.900 € 437 € 502 € 588 € 626 €  1120 €/1370 €
2 1.901 € - 2.300 € 459 € 528 € 618 € 660 € 1.650 €
3 2.301 € - 2.700 € 481 € 553 € 647 € 691 € 1.750 €
Es folgen weitere Stufen, die hier nicht dargestelt werden.
     
Top