Die häufigsten Fragen in Wohnangelegenheiten werden hier beantwortet.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und sagen Sie uns, welches Stichwort fehlt.

Anmeldung bei der Stadt Oldenburg, Emden oder Wilhelmshaven
Wenn Sie an den Hochschulort ziehen, muss eine Woche nach dem Zuzug der neue Wohnsitz (auch, wenn es nur der Zweitwohnsitz ist) in einem der Bürgerbüros angemeldet werden. Infos auf den Internetseiten der Städte Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven.

Ansprechpartnerinnen und Öffnungszeiten
Unter den folgenden Links finden sich die Ansprechpartnerinnen für die Standorte in Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven, die für Fragen rund um das Wohnen zur Verfügung stehen: Die Abteilung für studentisches Wohnen in Oldenburg und die Büros in Emden und Wilhelmshaven.

Ausländische Studierende
Auf der Internetseite "International" des Studentenwerks Oldenburg finden sich viele Informationen für ausländische Studierende, darunter auch zum Wohnen in Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven in deutscher und englischer Sprache. Neben den Wohnanlagen des Studentenwerks gibt es für ausländische Studierende die Möglichkeit der Privatzimmervermittlung oder auch kurzfristig in den Gästezimmern des Studentenwerks unterzukommen.

Befristeter Mietvertrag
Befristete Mietverträge haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, also einem Semester. Sie können um ein weiteres Semester verlängert werden, die Mindestmietdauer kann aber nicht verkürzt werden. Befristete Mietverträge werden in der Regel Austauschstudierenden und Studierenden, die nur für ein Semester vor Ort sind, angeboten.
Die komplette Miete (Miete plus Kaution) ist vor Beginn des Mietzeitraums zu zahlen.

Besondere Bedürfnisse
Um ein barrierefreies Wohnen zu ermöglichen, bietet das Studentenwerk Oldenburg einige speziell ausgestattete Appartements für behinderte und chronisch kranke Studierende an. Eine bevorzugte Berücksichtigung wird dabei nicht nur für rollstuhlfahrende und mobilitätsbehinderte Studierende ermöglicht, sondern auch für sinnesbehinderte und chronisch kranke Studierende. Weitere Informationen dazu sind hier zusammengefasst, Sie können außerdem die Behindertenberaterin des Studentenwerks kontaktieren.

Besichtigung
Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, die Appartements/Zimmer vorab zu besichtigen. Sie haben allenfalls die Möglichkeit, derzeitige MieterInnen direkt anzusprechen und zu fragen, ob Sie einen Blick in die Wohnung werfen dürfen.

Bewerbung
Sie sollten Ihre eigenen Vorstellungen hinsichtlich Wohnform und Miethöhe sowie die Wartezeit genau prüfen. Sie können sich nur auf genau eine Anlage bewerben. Seien Sie offen für alle Wohnmöglichkeiten!
Nach der Bewerbung erhalten Sie monatlich eine E-Mail, über die Sie uns bestätigen müssen, dass Sie weiterhin Interesse haben. Andernfalls fallen Sie aus der Warteliste heraus! Wenn ein Zimmer für Sie frei wird, erhalten Sie den Mietvertrag per E-Mail (pdf), den Sie schnellstens zurückschicken müssen.

Bewerbungsverfahren
Wenn Sie sich für einen Platz im Wohnheim bewerben wollen, muss Ihnen die Zulassung der Hochschule (Universität Oldenburg, Jade Hochschule, Hochschule Emden/Leer) oder eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorliegen! Bitte laden Sie ausschließlich eines dieser beiden Dokumente hoch (auch keine CampusCard)!

Bewerbung ändern
Wenn Sie feststellen, dass Sie etwas an Ihrer Bewerbung ändern wollen, melden Sie sich am besten telefonisch bei der Ansprechpartnerin für das Wohnheim, für das Sie sich beworben haben.

CampusCard
An der Universität Oldenburg wird als Studierendenausweis und Semesterticket die CampusCard an Studierende ausgegeben. Die CampusCard kann zusätzlich an den Kassen des Studentenwerks als Zahlungsmittel genutzt werden. Sollten Sie Ihre CampusCard verloren haben oder falls sie beschädigt ist, wenden Sie sich bitte an die Uni. Mehr Infos 

Dauer der Wohnzeit
Die Wohndauer ist begrenzt, um möglichst vielen Studierenden den Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Das Mietverhältnis hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, die reguläre Wohnzeit beträgt maximal 12 Semester. Mehr dazu in den Mietbedingungen.

Einkaufsmöglichkeiten
Einkaufsmöglichkeiten finden sich in der Nähe aller Wohnanlagen. Näheres finden Sie auf den Seiten der einzelnen Wohnanlagen.

Beispiele für häufige Bewerbungsfehler
Fehlerhafte oder unvollständige Bewerbungen werden automatisch vom System gelöscht. Eine Information darüber erhalten Sie nicht.
Beispiele hierfür sind:

  • Sie möchten ein möbliertes Zimmer mieten, bewerben sich aber für eine Wohnanlage, in der es nur unmöblierte Zimmer gibt (oder umgekehrt).
  • Sie laden Ihren Ausweis/Ihr Schulzeugnis statt der Hochschulzulassung hoch.
  • Sie bewerben sich mehrfach mit unterschiedlichen E-Mailadressen.

Hausmeister
Das Studentenwerk Oldenburg hat eine eigene Hausmeisterei, die die Wohnanlagen in Stand hält. Hinweise oder Schadensmeldungen können online abgegeben werden, in dringenden Fällen auch telefonisch.

Hochschulstandorte
Die Lagepläne der Anlagen in Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven zeigen auf einem Stadtplan die Nähe zu den Hochschulstandorten und der Innenstadt.

Internet und Telefon
In allen Zimmern sind Kabel- und Telefonanschlüsse vorhanden. In einigen Wohnanlagen wird der Internetzugang frei bereitgestellt, in anderen muss der Anschluss gegen eine geringe monatliche Gebühr eingerichtet werden.

Kabel-Anschluss (Hilfe bei Störungen)
Bei Störungen am Kabel-Anschluss (TV-Geräte) wenden Sie sich am besten direkt an Vodafone.

kostenlose Hotline: 0800 526 66 25

Online-Formular: www.vodafone.de/ausfall

Kaution
Bei Beginn des Mietverhältnisses hat der Mieter / die Mieterin eine Kaution zu leisten. Diese Mietsicherheit wird mit der ersten Mietzahlung im Rahmen des Einzugsermächtigungsverfahrens vom Konto des Mieters / der Mieterin abgerufen. Die Kaution wird nicht verzinst.

Kontoverbindung
Um das Konto zu ändern, von dem Ihre Miete abgebucht wird, können Sie dieses Formular nutzen und an Ihre zuständige Sachbearbeiterin schicken: pdf SEPA-Lastschriftmandat (260 KB)

Küche
Zur Ausstattung in allen Wohnanlagen gehören überall Einbauküchen mit E-Herd (teils Backofen) und Spüle. In den Doppelappartements und Wohngemeinschaften teilen sich die Bewohner die Küchen.

Kündigung und Kündigungsfristen
Für befristete und unbefristete Mietverhältnisse gelten verschiedene Regelungen, die in den jeweiligen Mietbedingungen nachzulesen sind. 

Um Ihren Mietvertrag zu kündigen, können Sie   pdf dieses Formular (252 KB) benutzen.

Mehrfachbewerbung
Um das Verfahren für alle Beteilgten so fair, übersichtlich und schnell wie möglich zu gestalten, können Sie nur eine einzige Bewerbung einreichen. Überlegen Sie sich also genau, in welcher Anlage Sie wohnen wollen und ob die entsprechenden Wartezeiten für Sie passend sind. Bewerbungen auf mehrere Anlagen erhöhen Ihre Chancen nicht, sondern werden vom System gelöscht.

Mietbedingungen
In den Mietbedingungen, die als PDF heruntergeladen werden können, sind die allgemeinen Bedingungen aufgelistet, die für das Wohnen in den Wohnanlagen in Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven gelten.

Miete
Die Gesamtmiete ist monatlich im Voraus fällig und zum 1. eines jeden Monats zu zahlen. Die jeweiligen Mieten setzen sich aus einer Grundmiete und einer Verbrauchskostenpauschale für Heizung, Warmwasser, Strom, Wasser und Abwasser zusammen. Nicht in der Miete enthalten sind der Rundfunkbeitrag (ehemals "GEZ-Gebühren") sowie die Gebühren für einen Internet- und Telefonanschluss im Zimmer.

Mietvertrag
Der Mietvertrag wird per E-Mail als pdf zugeschickt. Bitte drucken Sie ihn aus und senden ihn sofort nach Erhalt unterschrieben an die Abteilung für studentisches Wohnen in Oldenburg zurück.

Möblierung

Vollmöbliert ist ein Zimmer mit
  • Schrank
  • Regal
  • Schreibtisch (ohne Stuhl)
  • Bett (mit Matratze)
Teilmöbliert ist ein Zimmer mit
  • Schrank 
  • Regal

Öffentliche Verkehrsmittel

Nahe allen Wohnanlagen befinden sich Bushaltestellen. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der einzelnen Wohnanlagen.

Parken
Parkplätze finden sich an allen Wohnanlagen, teils auf dem Gelände, teils in unmittelbarer Nähe. Und auch um ihre Fahrräder brauchen Sie sich an allen Wohnanlagen keine Sorgen zu machen: Überall können die Fahrräder eingeschlossen werden.

Privatzimmervermittlung

Das Studentenwerk Oldenburg stellt ein Online-Portal bereit, auf dem private Vermieter_innen Wohnraum in Oldenburg, Emden, Wilhelmshaven und Elsfleth sowie den umliegenden Ortschaften anbieten können. Die Privatzimmervermittlung richtet sich ausschließlich an internationale Studierende, weil diese Gruppe es auf dem privaten Wohnungsmarkt besonders schwer hat.

Rauchen
Im eigenen Zimmer ist das Rauchen grundsätzlich erlaubt. Bitte bedenken Sie, dass bei Auszug sehr hohe Kosten für Malerarbeiten/Reinigung auf Sie zukommen können, wenn im Zimmer geraucht wird.

Dass Sie beim Rauchen Rücksicht auf Ihre Mitbewohner*innen bzw. Nachbar*innen nehmen, ist selbstverständlich.

Rundfunkbeitrag
Um die Zahlung des Rundfunkbeitrags (ehemals "GEZ-Gebühren") müssen sich die Studierenden selbst kümmern. Er ist nicht im Mietpreis enthalten. BAföG-EmpfängerInnen können sich befreien lassen.

Schadensmeldung
Wenn in Ihrem Zimmer oder Ihrer Wohnung ein Schaden aufgetaucht ist, melden Sie diesen einfach mit unserem Online-Formular der Hausmeisterei.

Schlüssel
Die Schlüsselübergabe des Mietraumes erfolgt für Oldenburg und Elsfleth in der Abteilung für studentisches Wohnen in Oldenburg, für Emden im Servicebüro (Mensagebäude Emden) und für Wilhelmshaven im Studentenwerksbüro in der Fachhochschule.

Umzug in and. Wohnanlage
Wenn Sie bereits Mieter_in bei uns sind und in einer andere Wohnanlage oder eine andere Wohnform umziehen möchten, benutzen Sie bitte pdf dieses Formular (526 KB) .

Untermiete
Eine Untervermietung der Zimmer und Appartements ist laut den Allgemeinen Mietbedingungen nicht gestattet.

Wartezeiten
Für alle Zimmer und Wohnungen müssen Sie mit Wartezeiten rechnen. Wie lange es jeweils ungefähr dauert, bis ein Zimmer oder eine Wohnung in einer Anlage frei wird, steht in der Wartezeitentabelle. Tipp: Die Wartezeiten für Zimmer in WGs sind deutlich kürzer als die für Einzelappartements.

Wäsche
Den Studierenden stehen in jeder Wohnanlage Wasch- und Trockengeräte zur Verfügung. Diese können mit der CampusCard benutzt werden.

Wohnberechtigung
In den Wohnanlagen des Studentenwerks dürfen immatrikulierte Studierende der vom Studentenwerk Oldenburg betreuten Hochschulen (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Jade Hochschule, Hochschule Emden/Leer) wohnen. Nicht wohnberechtigt sind Studierende, die zugleich Assistentin, Referendarin, Volontärin sind oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, sowie Studierende, die überwiegend einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Studierende, die Doktorandin sind oder ein Aufbau-, Ergänzungs-, Zweitstudium oder ein Fernstudium absolvieren, können nur nachrangig berücksichtigt werden. Mehr Infos hierzu in den Allgemeinen Mietbedingungen.

Wohnformen
Eine tabellarische Übersicht zeigt, welche Wohnformen das Studentenwerk Oldenburg in seinen Wohnanlagen anbietet: Es gibt Einzel- und Doppelappartements sowie Wohngemeinschaften (mit je nach Wohnanlage 3 bis 11 Personen).

Wohngeld
In manchen Fällen können Studierende Wohngeld beziehen. Mehr Informationen dazu bekommen Sie in der Sozialberatung des Studentenwerks Oldenburg.

Wohnungssuche
Hier finden Sie Tipps zur Wohnungssuche in Oldenburg, Emden und Wilhelmshaven.

Verbrauchskostenpauschale
Durch eine monatliche Kostenpauschale werden folgende Betriebskosten pauschal abgegolten: Heizungs- und Warmwasserversorgung, Strom sowie Wasser und Abwasser. Abhängig vom Verbrauch im Vorjahr wird die Pauschale jedes Jahr neu berechnet. Zu einer Nachzahlung kommt es in keinem Fall.

 
 
 
 
     
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