| Auch wenn das Thema BAföG in der Arbeitsteilung
des Studentenwerks bei der Förderungsabteilung
angesiedelt ist, muss es bei einer umfassenden Analyse der Finanzierungsmöglichkeiten
auch hier einen Platz finden. Die konventionelle Förderungsart
(halb Zuschuss, halb unverzinstes Darlehen, bei Schuldenbegrenzung
auf 10.000 €) ist immer jedem Kredit vorzuziehen. An dieser
Stelle sollen deshalb interessante Informationen zusammengefasst
werden, die im Übergangsfeld zwischen BAföG und sonstiger
Studienfinanzierung liegen.
Leistungsnachweis des BAföG
Die Förderungsabteilung muss die BAföG-Leistungen
einstellen, wenn mit dem Ende des 4. Semester nicht der bis dahin
übliche Leistungsstand erreicht ist. Wie und wann der
Nachweis eines erfolgreichen Studiums zu führen ist, welche
Standards anerkannt werden und unter welchen Umständen trotz
Nichterreichen dieser Standards weiter gefördert wird, erläutert
ein Info-Blatt
der Förderungsabteilung (pdf, 59kb).
Alternative bei Wegfall der BAföG-Leistungen:
Sollten Sie aus der Förderung fallen, ist es unter Umständen
möglich, einen Bildungskredit
beim Bundesverwaltungsamt zu beantragen, weil dieser bei Bachelor-Studiengängen
nur den Leistungsstand des 2. Semesters erfordert (Stand: 1.4.2009).
Dies könnte dann mit Wohngeld kombiniert werden (hier
am Beispiel erläutert). Bei nachgeholten Leistungen könnte
ein Wiedereinstieg ins BAföG ein Semester später möglich
sein, was aber im Einzelfall geprüft werden müsste.
Es empfiehlt sich eine Beratung vor Antragstellung.
Förderungsverlängerung nach der Förderungshöchstdauer
Wird die Förderungshöchstdauer überschritten,
kann eine Verlängerung in zwei Varianten stattfinden: Durch
Vorbringen anerkannter Verzögerungsgründe oder durch
BAföG-Bankkredit (siehe unten!). Auf unseren BAföG-Seiten
findet sich hierzu ein Überblick
und am Fall studentischer Eltern
wurde die begründete Verlängerung etwas vertiefter dargestellt.
BAföG ausnahmsweise als Vollkredit: Dann
Wohngeld nicht vergessen!
BAföG-Leistungen werden in Ausnahmefällen auch als
verzinster Bankkredit vergeben. Das Antragsverfahren ist zwar
identisch und über die Förderabteilung
abzuwickeln, der Bescheid unterscheidet sich allerdings in
der Art, dass nur ein Vertrag mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) zustande kommt. Diese Förderungsvariante kommt z.B.
in folgenden Fällen vor:
Seit dem 1.1.2009 kann bei dieser BaföG-Variante zusätzlich
Wohngeld beantragt werden, um den Kreditbedarf zu minimieren
(Hintergrund, Rechenbeispiel).
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