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STUDIENFINANZIERUNG
BAföG

BAföG - Sinnvoller als Kredite

 

Auch wenn das Thema BAföG in der Arbeitsteilung des Studentenwerks bei der Förderungsabteilung angesiedelt ist, muss es bei einer umfassenden Analyse der Finanzierungsmöglichkeiten auch hier einen Platz finden.  Die konventionelle Förderungsart (halb Zuschuss, halb unverzinstes Darlehen, bei Schuldenbegrenzung auf 10.000 €) ist immer jedem Kredit vorzuziehen. An dieser Stelle sollen deshalb interessante Informationen zusammengefasst werden, die im Übergangsfeld zwischen BAföG und sonstiger Studienfinanzierung liegen.

Leistungsnachweis des BAföG

Die Förderungsabteilung muss die BAföG-Leistungen einstellen, wenn mit dem Ende des 4. Semester nicht der bis dahin übliche Leistungsstand erreicht ist. Wie und wann der Nachweis eines erfolgreichen Studiums zu führen ist, welche Standards anerkannt werden und unter welchen Umständen trotz Nichterreichen dieser Standards weiter gefördert wird, erläutert ein Info-Blatt der Förderungsabteilung (pdf, 59kb).

Alternative bei Wegfall der BAföG-Leistungen:

Sollten Sie aus der Förderung fallen, ist es unter Umständen möglich, einen Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt zu beantragen, weil dieser bei Bachelor-Studiengängen nur den Leistungsstand des 2. Semesters erfordert (Stand: 1.4.2009). Dies könnte dann mit Wohngeld kombiniert werden (hier am Beispiel erläutert). Bei nachgeholten Leistungen könnte ein Wiedereinstieg ins BAföG ein Semester später möglich sein, was aber im Einzelfall geprüft werden müsste. Es empfiehlt sich eine Beratung vor Antragstellung.

Förderungsverlängerung nach der Förderungshöchstdauer

Wird die Förderungshöchstdauer überschritten, kann eine Verlängerung in zwei Varianten stattfinden: Durch Vorbringen anerkannter Verzögerungsgründe oder durch BAföG-Bankkredit (siehe unten!). Auf unseren BAföG-Seiten findet sich hierzu ein Überblick und am Fall studentischer Eltern wurde die begründete Verlängerung etwas vertiefter dargestellt.

BAföG ausnahmsweise als Vollkredit: Dann Wohngeld nicht vergessen!

BAföG-Leistungen werden in Ausnahmefällen auch als verzinster Bankkredit vergeben. Das Antragsverfahren ist zwar identisch und über die Förderabteilung abzuwickeln, der Bescheid unterscheidet sich allerdings in der Art, dass nur ein Vertrag mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zustande kommt. Diese Förderungsvariante kommt z.B. in folgenden Fällen vor:

Seit dem 1.1.2009 kann bei dieser BaföG-Variante zusätzlich Wohngeld beantragt werden, um den Kreditbedarf zu minimieren (Hintergrund, Rechenbeispiel).

 
BAföG - Besondere Themen
 
BAföG als Bankkredit (Abschlusshilfe)
BAföG- Tilgungskosten in der Steuererklärung
Externe Infos
Gesetzestext incl. Allgemeine Verwaltungsvorschrift bei
bafoeg-rechner .de

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(Stand: 04/09)


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