| Dass überhaupt Darlehen gewährt werden,
liegt daran, dass Studiengebühren "sozialverträglich"
sein sollen. Die Gebührenbefürworter sehen dies durch
die Gewährung von Darlehen schon erfüllt, obwohl die betroffenen
Studierenden (die die Darlehen tatsächlich in Anspruch nehmen
müssen) dadurch nicht nur Schulden aufhäufen, sondern
auch noch mit Zinsen belastet werden. In Niedersachsen liegt die
Schuldenobergrenze bei 15.000 € inclusive des Darlehensanteils bei BAföG-Beziehern.
Bevor ein Darlehen in Anspruch genommen wird, sollte man sich grundsätzlich
immer erkundigen, ob vielleicht eine Befreiung von den Gebühren
an sich möglich ist. Dies ist z.B. möglich, wenn man als
Student/Studentin selbst schon Kinder hat und diese betreut. Auch
die Pflege von nahen Angehörigen wäre ein Befreiungsgrund.
Weiteres zur Funktionsweise der Gebühren allgemein, zur Befreiung
oder zu Härtefallanträgen kann hier
nachgelesen werden.
Sollte eine Befreiung nicht möglich und günstigere Geldquellen
nicht verfügbar sein, so hat der Kredit bei der NBank zumindest
den Vorteil, unabhängig von Ihrem Einkommen, Vermögen
oder der Studienrichtung zu sein.
Was wird gefördert?
Das Niedersächsische Studienbeitragsdarlehen dient auschließlich
der Finanzierung der Studienbeiträge eines Erststudiums an
einer niedersächsischen Hochschule in staatlicher Verantwortung
(nicht der Langzeitgebühr!) und wird direkt an die Hochschule
gezahlt. |