Wie das Studentenwerk heute erfahren hat, ist
die Möglichkeit zur Exmatrikulation oder Beurlaubung in der
Zeit der Abschlussprüfungen kaum noch anwendbar. Allenfalls
Studierende aus alten Studiengängen der Universität
Oldenburg (Diplom, Magister und alte Lehramts-Staatsexamen) könnten
diese Option nach Abstimmung mit dem zuständigen Prüfungsamt
noch nutzen. Deshalb erscheinen uns die hier ursprünglich
verlinkten Informationen für die Mehrheit der Studierenden
als irreführend. Zwar sind diese Informationen an sich nicht
falsch, allerdings ohne immatrikulationsrechtliche Grundlage praktisch
bedeutunglos.
Sollten Sie zu der Minderheit aus Altstudiengängen gehören,
die diese Option noch nutzen können, so können Sie sich
auf folgender Seite informieren:
Weiterführende Infos
zur Beurlaubung
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