Der Bildungskredit ist ein Programm der Bundesregierung,
um Studierenden im fortgeschrittenen Studium eine Finanzierung
zu ermöglichen. Dieser Kredit kann auch neben BAföG-Leistungen
zur Finanzierung von Ausgaben wie Studienmaterial, Auslandsaufenthalt,
Exkursionen, Hard- und Software und ähnlichem bewilligt werden.
Wer wird gefördert?
In der Regel deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen,
die zwei Semester Bachelor erfolgreich abgeschlossen haben. Für
den Masterstudiengang besteht ein weiterer Anspruch.
Ausländische Studierende können den Kredit in der Regel
erhalten, wenn sie sich mit einem gefestigten Aufenthaltsstatus
in Deutschland aufhalten (orientiert an §
8 BAföG).
Der Kredit kann normalerweise bis zum Ende des 12. Hochschulsemesters
gewährt werden. Als Hochschulsemester zählen alle bisherigen
Studiensemester, nur Urlaubssemester werden abgezogen, sofern
sie nicht studienbedingt genommen wurden (Beispiel: Urlaubssemester
für das Pflichtpraktikum). Über das 12. Semester hinaus
ist eine Inanspruchnahme nur möglich, wenn das Prüfungsamt
einen Abschluss innerhalb der nächsten 24 Monate bescheinigt.
Gezahlt wird in jedem Fall nur bis zum 36. Geburtstag.
Was wird gefördert?
Folgende monatliche Raten stehen zur Auswahl: 100, 200 oder
300 € . Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können
bis zu 24 Monatsraten, d. h. maximal 7200 € bewilligt
werden. Bei Sonderbedarfen (z.B. kostenintensive Arbeitsmaterialien)
kann die einmalige Zahlung von bis zu 3600 € beantragt
werden. Der Höchstbetrag bleibt aber bei 7200 €
pro Ausbildungsabschnitt.
Die Zinszahlung und Tilgung
Der Bildungskredit ist vom Tag der Auszahlung an zu verzinsen.
Der Zinssatz ist variabel und wird an die europäische Zinsmarktentwicklung
(EURIBOR) jeweils zum 01.04. und 01.10. angepasst (Zinsentwicklung
im Rückblick). Tilgungsfrei ist der Bildungskredit für
vier Jahre, beginnend mit der ersten Auszahlung. Nach Ablauf der
tilgungsfreien Zeit beginnt die Rückzahlung in monatlichen
Raten zu 120 €. Der Bildungskredit kann jederzeit ganz
oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden, ohne dass
zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen. Eine Kündigung
kann immer zum Monatsende erfolgen. Die Rückzahlungsraten
werden gestundet, wenn ein Master nach dem Bachelor gefördert
wird oder bei Rückzahlungsschwierigkeiten mangels Einkommen
nach Studienende. Allerdings laufen die Zinsen weiter auf.
Antragstellung
Wer den Bildungskredit in Anspruch nehmen will, kann sich an
den Studienfinanzierungsberater oder
direkt an das Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln wenden, per
Internet unter www.bildungskredit.de.
Der Antrag sollte frühestens sechs Wochen vor Beginn der
Auszahlung gestellt werden, da ein zeitlicher Zusammenhang bestehen
muss. Die Antragstellung per Internet ist sehr sinnvoll, die erforderlichen
Nachweise müssen aber innerhalb von zwei Wochen nachgereicht
werden.
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