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Härtefreibetrag bei der Einkommensermittlung

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Das BAföG berücksichtigt die besondere Situation behinderter Studierender durch verschiedene Bestimmungen. So ist Voraussetzung für den Bezug von Leistungen nach BAföG, dass der Ausbildungsbedarf weder durch eigenes Einkommen und Vermögen, noch durch Einkommen und Vermögen des Ehegatten, der Ehegattin oder der Eltern voll gedeckt wird. Eine Behinderung wirkt sich hier insofern aus, als bei Ermittlung des Einkommens der Eltern auf Antrag ein zusätzlicher Härtefreibetrag angesetzt wird (§25 Abs. 6 BAföG).

Dadurch verändert sich die Einkommensgrenze zugunsten des BAföG-Empfängers.

Berücksichtigt wird nicht nur eine Behinderung des Studierenden, sondern auch die eines unterhaltsverpflichteten (Elternteil, Ehegatte oder Ehegattin) oder eines anderen unterhaltsberechtigten Familienmitglieds. Zur Beantragung muss die icon Erklärung über außergewöhnliche Belastungen (459.7 kB) ausgefüllt und die Erwerbsminderung nachgewiesen werden. Dieser Antrag ist vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes zu stellen.

Tipp: Auf jeden Fall den BAföG-Antrag stellen, da der Härtefreibetrag viel ausmachen kann.

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