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Behinderungsbedingte MehrausgabenBehinderungsbedingte Mehraufwendungen finden in der Höhe der Leistungen nach dem BAföG keine Berücksichtigung. Berücksichtigung der Behinderung bei der DarlehensrückzahlungCa. 4 1/2 Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer erteilt das Bundesverwaltungsamt einen Bescheid über die Höhe der Darlehensbeträge und das Ende der Förderungshöchstdauer. Bis zu einem Monat später kann ein Antrag auf Berücksichtigung behinderungsbedingter Aufwendungen (nach § 18a Abs. 1 BAföG) gestellt werden. Bei Anerkennung dieser Mehraufwendungen erhöht sich die Einkommensgrenze, bis zu der BAföG-Empfänger von der Rückzahlung freigestellt wird. BAföG bei Berufs- oder ErwerbsunfähigkeitsrenteBehinderte und chronisch kranke Studierende erhalten teilweise Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie zusätzlich BAföG bekommen. Deshalb sollten Betroffene versuchsweise einen BAföG-Antrag stellen. Selbst eine Ablehnung kann hilfreich sein, wenn an andere Kostenträger herangetreten wird. Erhöhung der AltersgrenzeDie Altersgrenzen von 30 Jahren bei Studienbeginn und 35 Jahren bei Beginn des Masterstudiums können bei behinderten oder chronisch kranken Studieninteressierten oder Studierenden angehoben werden, wenn das Studium aus persönlichen, in diesem Falle krankheitsbedingten Gründen nicht früher aufgenommen werden konnte. Nähere Hinweise zum Verfahren finden Sie hier. Tags: Verwandte Themen
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