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Der BAföG-Antrag

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Wenn Sie mit dem Studium anfangen, kümmern Sie sich am besten früh- und rechtzeitig um Ihren BAföG-Antrag. Denn BAföG wird nicht rückwirkend gewährt, sondern erst vom Monat der Antragstellung an.Wenn das Monatsende naht, können Sie auch zunächst einen formlosen Antrag stellen, damit die Frist gewahrt wird, und die amtlichen Formblätter und weitere Unterlagen später nachreichen.

Es empfiehlt sich, den Erstantrag mindestens zwei Monate vor Beginn des Studiums einzureichen, damit Sie gleich von Anfang an BAföG erhalten. Bei einer späteren Antragstellung würden Sie das Geld später rückwirkend ab Semesterbeginn ausgezahlt bekommen.

Formblätter abholen oder beim Bundesbildungsministerium herunterladen

Der Antrag kann in jedem Fall nur schriftlich gestellt werden. Dafür sind die Formblätter vorgesehen, die beim Amt für Ausbildungsförderung in Oldenburg, vor den Studentenwerksbüros in Emden und Wilhelmshaven oder BeratungsCenter am Uhlhornsweg ausliegen und zusammen mit entsprechenden Merkblättern jederzeit dort abgeholt werden können. Sie können aber auch von den Seiten des Bildungsministeriums heruntergeladen werden.

Stellen Sie einen Erstantrag, ist es sinnvoll, die BAföG-Beratung in der persönlichen Sprechstunde im Amt für Ausbildungsförderung oder in den Studentenwerksbüros in Emden und Wilhelmshaven in Anspruch zu nehmen - hier bekommen Sie Antwort auf alle eventuellen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag.

Wiederholungsanträge müssen spätestens zwei Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes beim Amt vorliegen, damit eine kontinuierliche Weiterförderung gewährleistet werden kann!

Bitte füllen Sie die Antragsformulare sorgfältig und gut lesbar aus.
Beachten Sie bitte auch die Erläuterungen und fügen Sie die erforderlichen Belege und Nachweise bei. Nur dann kann das Amt für Ausbildungsförderung Ihren Antrag zügig bearbeiten und die Zahlungen rechtzeitig leisten.

Sollten Sie zu den Formblättern oder Erläuterungen oder anderen Themen rund um den Antrag Fragen haben, wenden Sie sich an die BeraterInnen BAföG-Amt. Sie helfen Ihnen gerne weiter!

 

BAföG Formblätter

Wo bekomme ich die Formblätter?

Die amtlichen Formblätter für den BAföG-Antrag erhalten Sie im BAföG-Amt, in den Studentenwerksbüros und vor dem BAföG-Servicebüro am Uhlhornsweg sowie auf den Internetseiten des Bundesbildungs-ministeriums.

Weitere Vordrucke für die Antragstellung:

icon Außergewöhnliche Belastungen
icon Bescheinigung über die Unterkunft
icon Mitteilung über Hochschulwechsel
icon Gewährung eines Freibetrages
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen SachbearbeiterInnen!
Amt für Ausbildungsförderung
Schützenweg 44, 26129 Oldenburg
Telefon (0441) 97175-0
Fax (0441) 97175-99
E-Mail: bafoeg@sw-ol.de
Sprechzeiten: Di & Do 10.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.30 Uhr 
Telef. Beratung auch außerhalb der persönlichen Sprechzeit
BAföG-Servicebüro im Mensafoyer Uhlhornsweg
Raum M 1-133; Mo. - Do. 12-15 Uhr, Fr. 11-14 Uhr
Servicebüro am 18.5.2012 geschlossen!
BAföG-Beratung in Emden:
Servicebüro des Studentenwerks
im Mensagebäude
26723 Emden
Tel.: 04921 / 61 428
Fax: 04921 / 58 53 90
Öffnungszeiten: Di & Do 9.00 - 12.00 Uhr, 12.30 - 15.00 Uhr
BAföG-Beratung in Wilhelmshaven:
Studentenwerksbüro
Friedrich-Paffrath-Str. 101
Raum S 78
26389 Wilhelmshaven
Tel.: 04421 / 85 298
Fax: 04421 / 75 92 33
Öffnungszeiten: Di. 9.00 - 12.30 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr, Fr. 9-14 Uhr
Fr, 18.5. keine Sprechstunde!