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Fahrzeug als Vermögen angerechnet

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BAföG-Empfänger mit eigenem Auto oder auch Motorrad müssen damit rechnen, dass ihr Kraftfahrzeug als Vermögensgegenstand beim BAföG voll mit angerechnet wird. Bei der Antragstellung ist daher der aktuelle Zeitwert des Fahrzeugs mit anzugeben, und dieser Wert wird zusammen mit anderen Vermögenswerten auf den Freibetrag von 5.200 € angerechnet.
Als Wert können Sie sich an Internet-Angeboten zur Fahrzeugbewertung orientieren, wobei der Händler­einkaufspreis maßgeblich ist. Da von Seiten des BAföG-Amtes der Zeitwert auf Plausibilität geprüft wird, sollten Sie den Internetausdruck bei der Antragstellung gleich beifügen.
Änderung aufgrund von Gerichtsurteil
Bis 2011 waren Autos bis zu einem Wert von 7.500 € als Haushaltsgegenstände von der Anrechnung frei geblieben. Grund der Änderung ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im letzten Jahr. Diese hat dazu geführt, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung für künftige Entscheidungen geregelt hat, Kraftfahrzeuge seien keine Haushaltsgegenstände im Sinne des BAföG, sondern zu berücksichtigendes Vermögen. „Das BAföG-Amt hat hier keinen Ermessensspielraum“, erläutert Amts-Leiterin Stefanie Vahlenkamp. „Wir müssen die geltenden gesetzlichen Regelungen umsetzen.“
Ausnahme: Fahrt zur Hochschule länger als eine Stunde
Benötigen Sie allerdings unbedingt ein Fahrzeug für die Fahrt zur Hochschule, weil der Fahrtweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln unangemessen lang ist, kann eine Freistellung von der Anrechnung auf besonderen Antrag erfolgen. Eine Stunde je Hin- und Rückweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird noch als angemessen angesehen. Hier gilt allerdings, dass der Fahrzeug-Wert wiederum 7.500 € nicht übersteigen darf. Was darüber hinausgeht, wird wiederum aufs BAföG angerechnet.
Übrigens: Sollten Sie Schulden wegen der Anschaffung des Kfz haben, können diese berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Familiendarlehen, wenn sie nachweisbar sind.
(Stand: 23.2.2012)
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