Übergang von Bachelor- zu Master-Studiengängen
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Für den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudiengang gelten besondere Regelungen - hier heißt es, richtig planen, damit es zwischen den Studiengängen keine Finanzierungslücke gibt! Wenn sich abzeichnet, dass die Bewertung der BA-Abschlussleistungen nicht rechtzeitig vorliegen kann, springt auch zum Wintersemester 2011/12 der AStA der Carl von Ossietzky Universität wieder mit einem Übergangsdarlehen ein.
Denn in der Regel ist es so: Die Förderung für das Masterstudium kann erst bewilligt werden, wenn das Bestehen des Bachelor nachgewiesen ist - also nach der Bewertung der letzten Leistung. Es ist deshalb dringend angeraten, das Studienende des Bachelor so zu planen, dass die BA-Arbeit bis Anfang August abgegeben wird, so dass die Bewertung ggf. schon im September erfolgt, oder eine andere Prüfungsleistung am Ende des Studiums steht. Es ist zu bedenken, dass bei der Auszahlung des BAföG auch Dateneingabetermine eine Rolle spielen, weil es monatlich nur eine Auszahlung, nämlich am Monatsende, gibt. Für diese muss die Dateneingabe bis etwa 20. des Monats erfolgt sein. Hinzu kommt, dass sich zum Wintersemester auch im BAföG-Amt die Anträge türmen. Eine durchgehende Förderung kann deshalb in manchen Fällen nicht gewährleistet werden.
Tipps für einen möglichst reibungslosen Ablauf des Übergangs gibt es in einem Infoblatt des BAföG-Amtes. |