Was passiert nach dem Ende der Förderungshöchstdauer? |
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Wenn Sie Ihr Studium nicht in der Regelstudienzeit absolvieren, sondern länger brauchen und damit die reguläre Förderungshöchstdauer des BAföG überschreiten, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Verlängerung der Förderung, je nachdem, welche Gründe zur längeren Studienzeit geführt haben. Wenn Sie bestimmte Gründe geltend machen können, werden Sie für einen bestimmten Zeitraum regulär weitergefördert. Dies ist etwa der Fall, wenn sich Ihr Studium durch längere Krankheit verzögert hat, aber auch, wenn Sie in Hochschulgremien tätig waren oder einmal Ihre Abschlussprüfung nicht bestanden haben. Dann erhalten Sie eine Verlängerung der Förderung, die - wie zuvor - zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gewährt wird. Wenn sich ihr Studium aufgrund einer Behinderung oder der Geburt und Erziehung eines Kindes verzögert hat, erhalten Sie die zusätzliche Förderung sogar als Vollzuschuss, der später nicht zurückgezahlt werden muss. BAföG als verzinsliches DarlehenIn bestimmten Fällen kann BAföG auch als vollverzinsliches Bankdarlehen gewährt werden. Dies tritt etwa dann ein, wenn die Förderungshöchstdauer überschritten wurde, ohne dass die oben genannten Gründe vorliegen. Als "Hilfe zum Studienabschluss" können Sie das verzinsliche Darlehen für bis zu 12 Monate beantragen. Auch wenn sich die Studienzeit wegen eines Fachwechsels aus einem 'wichtigen Grund' verlängert, erhalten Sie für die Semester, die Sie für den ersten Studiengang 'verbraucht' haben, BAföG auf Antrag als Bankdarlehen. Zinsen Die Zinsen für diesen Kredit, der durch die kfw-Bankengruppe vergeben wird, werden auf Basis des 6-Monats-EURIBOR am 1.4. und 1.10. eines Jahres neu festgelegt. Hier finden Sie den jeweils aktuellen Zinssatz. Rückzahlung des Volldarlehens BildungskreditEinen "Bildungskredit" können Studierende im Hauptstudium erhalten, wenn sie beispielsweise aus der BAföG-Förderung herausgefallen sind oder außergewöhnliche finanzielle Belastungen bewältigen müssen. Hierbei handelt es sich um ein verzinsliches Darlehen von monatlich 300 €, das bis zu zwei Jahre lang gewährt wird und unabhängig vom Einkommen der Eltern oder des/der Studierenden ist. Nähere Infos im BAföG-Amt und beim Bundesverwaltungsamt. Weitere FinanzierungsmöglichkeitenInformationen über weitere Möglichkeiten der Studienfinanzierung, wie etwa Studienkredite oder Stipendien, erhalten Sie beim Studienfinanzierungsberater des Studentenwerks. Verwandte Themen
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| Bis zu 670 € | |
| 50% geschenkt | |
| 50% zinsloses Darlehen | |
| Rückzahlung über 20 Jahre | |
| Altersgrenze: 30 bzw. 35 Jahre | |
| Amt für Ausbildungsförderung |
| Schützenweg 44, 26129 Oldenburg |
| Telefon (0441) 97175-0 |
| Fax (0441) 97175-99 |
| E-Mail: bafoeg@sw-ol.de |
| Sprechzeiten: Di & Do 10.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.30 Uhr |
| Telef. Beratung auch außerhalb der persönlichen Sprechzeit |
| BAföG-Servicebüro im Mensafoyer Uhlhornsweg |
| Raum M 1-133; Mo. - Do. 12-15 Uhr, Fr. 11-14 Uhr |
| Servicebüro am 18.5.2012 geschlossen! |
| BAföG-Beratung in Emden: |
| Servicebüro des Studentenwerks |
| im Mensagebäude |
| 26723 Emden |
| Tel.: 04921 / 61 428 |
| Fax: 04921 / 58 53 90 |
| Öffnungszeiten: Di & Do 9.00 - 12.00 Uhr, 12.30 - 15.00 Uhr |
| BAföG-Beratung in Wilhelmshaven: |
| Studentenwerksbüro |
| Friedrich-Paffrath-Str. 101 |
| Raum S 78 |
| 26389 Wilhelmshaven |
| Tel.: 04421 / 85 298 |
| Fax: 04421 / 75 92 33 |
| Öffnungszeiten: Di. 9.00 - 12.30 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr, Fr. 9-14 Uhr Fr, 18.5. keine Sprechstunde! |
