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Beispiele zur Studienfinanzierung
Student 1: Kein BAföG mehr wegen fehlender Leistungen Drucken

Der Studierende an der Uni Oldenburg befindet sich am Ende des 4. Semesters und die BAföG-Leistungen wurden für das 5. Semester eingestellt, weil die am Ende des 4. Semesters üblichen Leistungen nicht nachgewiesen werden können. Mögliche Ausnahmeregelungen (wg. Krankheit, Kindererziehung,...), die im BAföG vorgesehen sind, kann er nicht in Anspruch nehmen.

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Studentin 2: BAföG als Bankdarlehen oder andere Vollkreditfinanzierung Drucken

Mit dem neuen Wohngeldgesetz wurde ab 2009 die Möglichkeit eingeführt, bei nur darlehensweiser Gewährung von BAföG-Leistungen Wohngeld parallel zu beantragen. Im folgenden Beispiel könnte man die als Vollkredit gezahlten BAföG-Leistungen auch durch einen beliebigen anderen Kredit ersetzen, rechnerisch bliebe es für die Wohngeldermittlung ein Nulleinkommen. Allerdings müsste bei anderen Krediten geprüft werden, ob der grundsätzliche Wohngeld-Ausschluss von Studierenden nicht trotzdem greift.

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Studentin 3: Alleinerziehende mit einem Kind Drucken
Wichtig: Bitte lesen Sie alle Seiten dieses Beispiels!

 

Ein notwendiger Kommentar vorweg:

Leider ist die sozialrechtliche Situation bei der Gruppe, die am meisten Unterstützung braucht, am kompliziertesten. Hier wird deutlich, wie verschiedene Bundesministerien schlecht abgestimmt ihren jeweils eigenen Gesetzeszweigen nachgehen.

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Familie 4: Studierendenpaar mit zwei Kindern Drucken

In der Familie 4 leben die verheirateten Eltern mit zwei Kindern (8 bzw. 5 Jahre alt) zusammen. Beide Eltern sind eingeschrieben, wobei der Student sein Erststudium fast beendet hat und mit 500 € Unterhalt von seinen Eltern unterstützt wird. Die Studentin hat bereits ein Studium abgeschlossen,

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Beim Careerday der Uni erreichbar,
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22.05.2012

Sozialberatung

Heiko Groen
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