Student 1: Kein BAföG mehr wegen fehlender Leistungen |
|
|
Der Studierende an der Uni Oldenburg befindet sich am Ende des 4. Semesters und die BAföG-Leistungen wurden für das 5. Semester eingestellt, weil die am Ende des 4. Semesters üblichen Leistungen nicht nachgewiesen werden können. Mögliche Ausnahmeregelungen (wg. Krankheit, Kindererziehung,...), die im BAföG vorgesehen sind, kann er nicht in Anspruch nehmen. Allerdings haben die Eltern immer schon mit 200 € kofinanziert, obwohl im BAföG-Bescheid nur 140 € als ihr Anteil aufgeführt wurden. Die Studienbeiträge werden über das Beitragsdarlehen abgedeckt. Weil er noch unter 25 Jahre alt ist und seine Eltern gesetzlich krankenversichert sind, ist er bei ihnen kostenlos familienversichert. Die Mietbelastung liegt bei 250 € (190 € Bruttokaltmiete, 20 € Strom, 40 € Heizung). Der BAföG-Bedarf war in seiner Konstellation 597 €, ausgezahlt wurden nach Abzug des Elternanteils 457 € (bis Ende des 4. Semesters). Woher das fehlende Geld?Zum Arbeiten bleibt neben dem Studium keine Zeit. Stipendien sollen hier nicht weiter diskutiert werden, weil nur wenige eines bekommen können. Der Bildungskredit hat bei Bachelor-Studiengängen seit 1.4.2009 nur noch die Auflage, dass die Leistungen des 1. Studienjahrs erfolgreich erbracht wurden. Dies ist hier der Fall. Bildungskredit plus WohngeldUm nicht zu hohe Schulden zu machen, begrenzt der Student den Kredit auf eine Laufzeit von sechs Monaten und eine Auszahlungshöhe von 300 € (beim Bildungskredit geht monatlich ohnehin nicht mehr). Im sechsten Semester kann er möglicherweise wieder in den Bezug von BAföG einsteigen, wenn er alles nachholen kann. Da 200 € Unterhalt und 300 € Kredit immer noch etwas knapp bemessen sind, soll Wohngeld die Lücke schließen. Wohngeld kann wegen der BAföG-Ablehnung ausnahmsweise gezahlt werden. Verwandte Themen
|
Achtung! Geänderte Sprechzeiten des Sozialberaters
![]() |
| Mo-Do 10.00 - 12.30 Uhr |
| Mi 13.00 - 15.00 Uhr |
BeratungsCenter im Mensafoyer
Raum M1-131 |
