Studentenwerk Oldenburg - Rund ums Studium für Sie da!

Anrechnung bei Familienversicherung

Drucken

Wer unter 25 Jahre alt ist, nicht mehr als 375 € (seit 1.1.2012) an monatlichem Einkommen bezieht und gesetzlich versicherte Eltern hat, kann in der Regel über die Eltern kostenlos familienversichert werden. Die Familienversicherung ist auch bei EhepartnerInnen oder gesetzlich eingetragenen Lebenspartnern möglich, wobei die Altersgrenze keine Rolle spielt. Auch bei behinderten Kindern kann die Altersgrenze entfallen (§ 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V).

Bei Verdienst aus einem Mini-Job erhöht sich die Einkommensgrenze von 375 € auf 400 €. Selbständige Tätigkeit (Honorarverhältnis) wird in diesem Zusammenhang nicht als Mini-Job verstanden, deshalb bleibt dort die Grenze weiterhin 375 €, wobei aber Betriebskosten absetzbar wären.

Eine Überschreitung der Verdienstgrenze ist nur sporadisch möglich. Die AOK orientiert sich, was ausnahmsweise Überschreitungen angeht, an den Regelungen zur kurzfristigen Beschäftigung. Um Unklarheiten zu vermeiden, fragt man am besten die Krankenkasse der Eltern.

 

Achtung! Geänderte Sprechzeiten des Sozialberaters

Beim Careerday der Uni erreichbar,
aber keine Sprechzeit:
22.05.2012