Studentenwerk Oldenburg - Rund ums Studium für Sie da!

Einkommensanrechnung bei Waisenrente

Drucken

Eine Anrechnung von Einkommen auf die Waisenrente erfolgt in der Regel ab:

  • 467,46 € / 410,78 € (BRD-West bzw. Ost, seit 1.7.08)
  • 478,72 € / 424,69 € (BRD-West bzw. Ost, seit 1.7.09)
  • 483,47 € / 428,91 € (BRD-West bzw. Ost, 2011)
    (jährliche Neufestsetzung zum 30.6., bei eigenen Kindern höherer Grundfreibetrag).

Was diesen Betrag überschreitet, wird zu 40% auf die Waisenrente angerechnet.
Weiteres zur Einkommensanrechnung und zum Einkommensbegriff findet sich beim Portal der Deutschen Rentenversicherung.

 

Achtung! Geänderte Sprechzeiten des Sozialberaters

Beim Careerday der Uni erreichbar,
aber keine Sprechzeit:
22.05.2012