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Honorarjobs - Einkommenssteuer (Stand: 2011)

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Es ist Sache der/des Selbstständigen, die Gewinne aus der Tätigkeit zu versteuern. Der Auftraggeber hat hiermit nichts zu tun.
Da Studierende des öfteren auch für die Universität oder andere Auftraggeber auf Honorarbasis tätig sind, sei angemerkt, dass die Auftraggeber Namenslisten führen, die vom Finanzamt geprüft werden. Man sollte nicht meinen, die Verpflichtung zur Einkommenssteuerveranlagung am Jahresende könnte einfach so "vergessen" werden! Die Steuererklärung soll bis Ende Mai des Folgejahres vorliegen.

Wenn die Bruttoeinnahmen das steuerliche Existenzminimum von 8004 € für Alleinstehende überschreiten, empfielt es sich, die Steuererklärung bei Unklarheiten und gerade bei komplizierteren Betriebskostenrechnungen mit einem Steuerprogramm durchzuführen. Im folgenden wird schließlich nur das Grundschema verdeutlicht, nicht aber eine Rechenanweisung gegeben.

Abzug von Ausgaben, die zur Erzielung der Einnahmen notwendig waren

Steuerlich interessant ist nur der Gewinn, d.h., der Betrag, der sich nach Abzug aller Betriebskosten ergibt. Also heißt es Quittungen sammeln! Im Prinzip sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Erwirtschaftung der Einnahmen stehen, absetzbar. Kompliziert wird es erst bei längerfristigen Abschreibungen oder bei Unklarheiten bzgl. der Zweckverwendung. Ist z.B. eine Arbeitszimmer überwiegend für die berufliche Verwendung vorgesehen oder privater Wohnraum? Wie lange muss ein Computer abgeschrieben werden?

Studienkosten, Versicherungen, außergewöhnliche Belastungen,...

Alle Kosten, die durch das Studium entstehen (Immatrikulationsgebühr, Bücher,...), sind sogenannte Sonderausgaben und als solche steuerlich absetzbar (bis maximal 4000 €, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Auch die Aufwendungen für soziale Sicherung (z.B. Krankenversicherung) oder Spenden fallen unter die Rubrik Sonderausgaben, werden aber außerhalb der 4000 € - Grenze gesondert nach eigenen Regeln erfasst.

Schließlich wären noch die außergwöhnlichen Belastungen zu erwähnen. Wer z.B. viel Geld für Gesundheitsversorgung oder bei Behinderung für Hilfsmittel verausgabt, sollte dies entsprechend angeben.

Grundfreibetrag

Überschreiten die Einnahmen nach Abzug aller vorgenannten Kosten den steuerlichen Grundfreibetrag (8004 €), so unterliegt nur dieser Überschuss der Besteuerung.

 

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22.05.2012

Sozialberatung

Heiko Groen
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