Studentenwerk Oldenburg - Rund ums Studium für Sie da!

Einsetzen der Besteuerung (2012)

Drucken

Die monatliche Besteuerung setzt laut Lohnsteuertabelle oberhalb von 905 € Brutto ein (Steuerklasse I für Single, gesetzlich kranken- und rentenversichert), wobei nur der diesen Grenzwert übersteigende Anteil besteuert wird. Bei 906 € sind also nur 16 Cent Einkommenssteuer zu zahlen. Bei 1000 € sind es schon 11,83 € + 1,06 € Kirchensteuer, bei 1250 € entsprechend 49,33 € + 4,43 € KiSt.

Wer zwei Jobs annimmt, unterliegt im zweiten Arbeitsverhältnis der Lohnsteuerklasse VI, was hohe Abzüge nach sich zieht.

Bei 400 € in einem Zweitjob sind bereits 46,58 € Einkommenssteuer und 4,19 € Kirchensteuer abzuführen. Dieses Geld kann mit der Steuererklärung (siehe Navigation links!) zurückgeholt werden, sofern im Kalenderjahr bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden.

Wer nicht auf die Steuererklärung warten kann, weil das Geld unmittelbar benötigt wird, kann sich an das Finanzamt wenden, um die Besteuerungsrate zu senken. Dies ist durch Eintrag eines Frei- bzw. Hinzurechnungsbetrages möglich. Der Antrag ist beim zuständigen Finanzamt des jeweiligen Wohnsitzes zu stellen (in Oldenburg: 91er Str. 4, Tel. 0441/238-1). Weitere Erläuterungen und Formulare finden sich bei der Oberfinanzdirektion Hannover.

Das Bundesministerium für Finanzen stellt einen Lohnsteuerrechner (2012) für die grobe Selbsteinschätzung zur Verfügung.

 

Achtung! Geänderte Sprechzeiten des Sozialberaters

Beim Careerday der Uni erreichbar,
aber keine Sprechzeit:
22.05.2012

Sozialberatung

Heiko Groen
heiko-groen11
Sprechzeiten:
Mo-Do 10.00 - 12.30 Uhr
Mi 13.00 - 15.00 Uhr
BeratungsCenter im Mensafoyer
Raum M1-131
0441/798-2706
0441/798-2071
sozialberatung@sw-ol.de